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Erlangen (epd). Die Zeit für eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Fragen der Biotechnologie ist nach Ansicht von Präsidentin Jutta Limbach noch nicht reif. Zunächst müssten die Verfassungsrichter der gegenwärtigen Debatte mit Aufmerksamkeit folgen, sagte sie am Donnerstagabend beim Fachkongress «Medizin und Gewissen» der Ärztevereinigung IPPNW in Erlangen. In dieser Diskussion sollten Horrorszenarien trotz aller Sorge um die Humanität vermieden werden: «Fiktive Schreckensbilder sind die Feinde eines rationalen Diskurses.» Zuerst müssten weitere «Foren der Vernunft» zu Worte kommen, unterstrich Limbach. Zum Begriff der Menschenwürde seien Ethik, Moral und Religion als Stützkräfte des freiheitlichen säkularisierten Staates zu befragen. Auch werde das Verfassungsgericht nach einer möglichen Anrufung keine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung mit Stellungnahmen der verantwortlichen Berufsgruppen fällen. Die vermeintliche Rechtsauffassung des Verfassungsgerichts etwa zur Präimplantationsdiagnostik, der Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten vor der Einpflanzung in den Mutterleib, sollte nicht im «vorauseilenden Gehorsam» vorweggenommen werden.
Die beiden bisherigen Entscheidungen zum werdenden Leben erlaubten keine Aussage darüber, wie der Grundrechtsstatus eines künstlich erzeugten Embryos beurteilt werde, fügte Limbach hinzu, die Schirmherrin des Kongresses in Erlangen ist. Bei der Frage nach dem Würdeschutz solcher Embryonen gebe es Auslegungsfreiräume, die nicht nur die eine richtige Entscheidung zuließen. Auch unter Juristen sei der Umgang mit «übrig gebliebenen» Embryonen äußerst umstritten, erläuterte die Präsidentin. Einige betrachteten die künstliche Teilung von Embryonen zu Forschungszwecken als Verstoß gegen die Menschenwürde.
Andere differenzierten stärker und überlegten, wie der Übergang von Präimplantationsdiagnostik in eine menschenunwürdige Genmanipulation oder Selektion vermieden werden könne. Sie stellten beispielsweise einen Katalog schwerer Erbleiden auf, die für die Angehörigen einen solchen Leidensdruck erzeugten, dass es unmenschlich wäre, sie nicht davor zu bewahren. Die Hamburger Biologieprofessorin Regine Kollek verwies am Freitag auf die Vorbehalte von Behindertenverbänden gegen einen solchen Katalog, weil sie eine «stigmatisierende Wirkung» befürchteten. Bei der Präimplantationsdiagnostik gehe es nicht nur um etwa 100 Paare mit einem schweren Schicksal, sagte die Wissenschaftlerin, die auch dem Nationalen Ethikrat angehört. Weiterführende Interessen spielten eine entscheidende Rolle.
Demgegenüber plädierte der Berliner Reproduktionsmediziner Heribert Kentenich dafür, die Präimplantationsdiagnostik auch in Deutschland mit engen Grenzen zu erlauben. Auch die Embryonenforschung sollte unter bestimmten Bedingungen freigegeben werden. Als Beispiele nannte der Professor ein zeitliches Limit etwa bis zu 14 Tagen und den Nachweis hochrangiger Forschung in lizensierten Zentren, in denen sich die Forscher in die Karten schauen lassen müssten.
Der Frankfurter Medizinsoziologe Hans-Ulrich Deppe warnte vor einer immer weiteren Kommerzialisierung des «Menschenrechts Gesundheit». Inzwischen werde in fast allen Bereichen des Gesundheitssystems fieberhaft nach Möglichkeiten des Einsatzes von Marktmechanismen und wirtschaftlicher Konkurrenz gesucht, sagte der Direktor des Instituts für Medizinische Soziologie der Frankfurter Goethe-Universität. Doch dürfe ökonomische Rentabilität nicht das Hauptkriterium medizinischen Handelns werden. Für benachteiligte und schwache Bevölkerungsgruppen müsse es am Gemeinwohl orientierte «Schutzzonen» geben, die nicht der «blinden Macht des Marktes» überlassen werden dürften.
An dem Ethik-Kongress der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung
(IPPNW) nehmen rund 1.300 Ärzte, Wissenschaftler und Beschäftigte im Gesundheitswesen
teil. Der Kongress dauert bis Sonntag. Dazu die Ärztezeitung |