Der Deutsche Bauernverband kritisiert an der Biopatent-Richtlinie


Dazu der Verband forschender Arzneimittelhersteller e.V. vfa


Die Biopatent-Richtlinie in der Diskussion

 

 Warum erlaubt die Biopatentrichtlinie die Patentierung von Pflanzen und Tieren?


Die Richtlinie sieht vor, dass sich der Patentschutz auf Pflanzen und Tiere beziehen kann, wenn diese die dem Patent unterliegenden erfindungsgemäßen Veränderungen in sich tragen. Damit greift sie eine Regelung auf, die zuvor bereits in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten Geltung hatte. Die Richtlinie stellt zugleich klar, dass Erfindungen, deren Ausführbarkeit sich auf bestimmte Pflanzensorten und Tierrassen beziehen, nicht patentiert werden können. Ebenso sind im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren nach der Richtlinie nicht patentierbar.

Tiere können heute gezüchtet werden, um die Erforschung neuer Medikamente zu unterstützen - z.B. gegen Krebs, Asthma, Diabetis oder zystische Fibrose. So ermöglichen Verfahren zur genetischen Veränderung von Tieren Tests für neue vielversprechende Medikamente.

Genetisch veränderte Tiere können zudem aufgrund ihrer transgenen Eigenschaften Substanzen ausscheiden, die sie normalerweise nicht bilden - z. B. Ziegen, Schafe oder Kühe, die Medikamente in ihre Milch sezernieren (z. B. Faktor VIII für Hämophiliepatienten).

Durch die Verwendung transgener Tiere in der pharmazeutischen Forschung ist darüber hinaus die Notwendigkeit von Tierversuchen erheblich zurückgegangen. Tierversuche, die weniger relevante Ergebnisse zeigen, lassen sich in zunehmendem Maße vermeiden. Dank gentechnischer Testverfahren sind heute einige Tests, die früher mit Tieren durchgeführt wurden, sogar völlig überflüssig, so dass anstatt in-vivo-Untersuchungen in-vitro-Untersuchungen möglich sind, für die keine lebenden Tiere verwendet werden müssen.

Aber nur wenn ein angemessener Patentschutz besteht, der sich auch auf die erfindungsgemäßen Veränderungen in Tieren und Pflanzen bezieht, besteht auch der Anreiz, die entsprechenden Investitionen vorzunehmen, um solche Verfahren und Erzeugnisse zu entwickeln. Deshalb ist ein Patenschutz auch für Tiere und Pflanzen essentiell. Dabei muss sich der Patentschutz auch auf die Vermehrungsstufen beziehen. Anderenfalls würde sich das Patent nur auf die Erstgeneration beziehen, so dass der Patentschutz weitgehend leer liefe.

Zugleich setzt die Richtlinie klare ethische Grenzen für die Patentierbarkeit von Tieren. Ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind nach der Richtlinie Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren, die geeignet sind, Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier zu verursachen, sowie die mit Hilfe solcher Verfahren erzeugten Tiere.