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[22.02.2001 - 15:36 Uhr]
Hannover (ots) - Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH hat ihr Vorhaben bekräftigt, als erste deutsche Kasse in einem Modellprojekt
einen Gentest zur Früherkennung einer Erbkrankheit einzusetzen. Der in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH)
geplante Modellversuch "Hämochromatose-Screening" ermöglicht, noch vor Ausbruch der Eisenspeicherkrankheit (Hämochromatose) gezielte
Maßnahmen zur Frühdiagnose, Prävention und Behandlung einzuleiten. Schon mit einfachen Maßnahmen lassen sich schwerwiegende Spätschäden
wie z. B. Herzschwäche, Leberkrebs oder Diabetes verhindern. Das Screening-Programm erfüllt alle vom Ethik-Beirat des BMG und von der
European Society of Human Genetics (ESHG) benannten ethischen Voraussetzungen für entsprechende Tests.
Insgesamt können sich mehrere tausend KKH-Versicherte bis Ende 2001 an diesem Projekt beteiligen. Die Teilnahme ist freiwillig,
betont KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit (Hannover). Er spricht sich für eindeutige gesetzliche Vorgaben für den weiteren
Umgang mit Gentests aus. Dabei sieht auch die KKH Gentests nur dann als ethisch vertretbar an, wenn Betroffenen konkrete
Behandlungsmöglichkeiten angeboten werden können. Dies ist bei der Untersuchung auf Hämochromatose der Fall.
Die KKH plädiert für die Nutzung des Fortschritts in der Medizin. Kailuweit: "Es ist aus unserer Sicht ethisch hochproblematisch,
potentiellen Erbanlageträgern einen genetischen Test vorzuenthalten, der die Genmutation zuverlässig anzeigt." Betroffenen würde dadurch
die Chance genommen, durch präventive Maßnahmen den Ausbruch schwerwiegender, z. T. lebensbedrohlicher Erkrankungen zu verhindern.
Im Schnitt verkürzt eine ausgebildete Hämochromatose das Leben um 14 Jahre. Eine frühzeitige Behandlung ermöglicht eine normale
Lebenserwartung und Lebensqualität, so die KKH in ihrer Stellungnahme.
Die KKH betrachtet das Modellvorhaben mit der Medizinischen Hochschule Hannover als Instrument zur Prävention einer
schwerwiegenden Erkrankung. Sie tut dies, wie Kailuweit betont, um die Gesundheit ihrer Versicherten zu wahren und teure und für
Betroffene höchst belastende Maßnahmen, wie z. B. eine Organtransplantation, zu vermeiden. Mit "Marketing" oder einer "Jagd
nach neuen Kunden" habe dies weder jetzt noch in Zukunft irgendetwas zu tun. Es gehe ausschließlich um die bestmöglichste Versorgung der
Versicherten und eine effiziente Verwendung der Versichertengelder.
Wie die KKH weiter betont, sollen im Modellvorhaben 10.000 Versicherte die Möglichkeit erhalten, den Gentest durchführen zu
lassen. Bei einem Bestand von rd. 2,2 Mio. Versicherten sei dies eine sehr überschaubare, allerdings auch notwendige Größenordnung.
Als Krankenkasse wird die KKH weder über die Teilnahme am Test noch über den Befund informiert. Bei der PKV besteht nach Angaben der
KKH eine Selbstverpflichtung, auf genetische Informationen bei der Antragsprüfung zu verzichten. Die KKH würde es allerdings sehr
begrüßen, wenn auch durch den Gesetzgeber klargestellt würde, dass genetische Merkmale weder zu Gunsten noch zu Ungunsten der
Betroffenen verwendet werden dürfen. Nach Auffassung der KKH spricht alles für eine gezielte Früherkennung der Eisenspeicherkrankheit.
Gesundheit ist ein hohes, ein kostbares Gut. Die Chance, äußerst
schwere Erkrankungen, bis hin zu Leberzell-Karzinomen, verhindern zu können, muss ungleich schwerer wiegen als mögliche Bedenken im
Hinblick auf evtl. spätere Abschlüsse von Lebensversicherungen.
Im Hinblick auf den Gentest zur Früherkennung der Eisenspeicherkrankheit haben die Kaufmännische Krankenkasse viele
positive Rückmeldungen aus der interessierten Öffentlichkeit erreicht. Kailuweit: "Viele Betroffene, die jahrelange
"Patientenkarrieren" durchgemacht haben und deren Hämochromatose erst nach Ausbruch gravierender Spätschäden diagnos-tiziert wurde,
begrüßen unseren Vorstoß ausdrücklich."
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