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Britische Versicherer können Ergebnisse von Gentests nutzen
Beitragserhöhungen und Haftungsverweigerungen bei Risikogruppen künftig erlaubt

 

London (pte, 13. Oktober 00/09:30) - Britische Versicherungsgesellschaften dürfen künftig die Ergebnisse von Gentests beim Abschluss neuer Verträge und bei der Berechnung von Versicherungsprämien berücksichtigen. Das wird die britische Regierung einem Bericht der BBC Online-Ausgabe zufolge heute, Freitag, bekannt geben.
http://news.bbc.co.uk/hi/english/health/newsid_968000/968443.stm 

Das Genetics and Insurance Commitee, ein Beirat des Gesundheitsministeriums, hat demnach einem Gentest zur Identifizierung der erblichen Vorbelastung für Chorea Huntington die technische Zuverlässigkeit bescheinigt. Bereits zuvor hatte die britische Regierung die Zulassung von Gentests für Versicherungzwecke gutgeheißen, sofern die Zuverlässigkeit der Ergebnisse durch den Beirat bestätigt würde. Zulassungen für weitere Tests, darunter für die Disposition von Brustkrebs und Alzheimer, sollen folgen.

John Durant, Vorsitzender des Genetics and Insurance Commitee hat gegenüber der BBC erklärt, es bestehe keine Meldepflicht gegenüber einer Versicherungsgesellschaft, diese habe aber das Recht, nach erblichen Vorbelastungen zu fragen und eine Versicherung zu verweigern, sollte der Kunde die Auskunft verweigern. Durant betonte, sehr viel Menschen würden durch diese neue Regelung profitieren.

Sue Watkin von der Huntington’s Disease Association dagegen befürchtet, Menschen mit erblichen Vorbelastungen könnten sich in Zukunft keine Versicherung mehr leisten. Versicherer würden bisher schon Testergebnisse bei der Kalkulation von Prämien verwenden, wobei die Prämien für eine Person mit einem 50-Prozent-Risiko, an Huntington zu erkranken, um 300 Prozent höher liegen würden als für den Durchschnitt. Watkin forderte von der Regierung die Einrichtung eines Fonds, der Risikogruppen zugute kommen sollte.