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London (pte, 13. Oktober 00/09:30) - Britische Versicherungsgesellschaften
dürfen künftig die Ergebnisse von Gentests beim Abschluss neuer Verträge
und bei der Berechnung von Versicherungsprämien berücksichtigen. Das wird
die britische Regierung einem Bericht der BBC Online-Ausgabe zufolge heute,
Freitag, bekannt geben.
http://news.bbc.co.uk/hi/english/health/newsid_968000/968443.stm
Das Genetics and Insurance Commitee, ein Beirat des
Gesundheitsministeriums, hat demnach einem Gentest zur Identifizierung der
erblichen Vorbelastung für Chorea Huntington die technische Zuverlässigkeit
bescheinigt. Bereits zuvor hatte die britische Regierung die Zulassung von
Gentests für Versicherungzwecke gutgeheißen, sofern die Zuverlässigkeit
der Ergebnisse durch den Beirat bestätigt würde. Zulassungen für weitere
Tests, darunter für die Disposition von Brustkrebs und Alzheimer, sollen
folgen.
John Durant, Vorsitzender des Genetics and Insurance Commitee hat
gegenüber der BBC erklärt, es bestehe keine Meldepflicht gegenüber einer
Versicherungsgesellschaft, diese habe aber das Recht, nach erblichen
Vorbelastungen zu fragen und eine Versicherung zu verweigern, sollte der
Kunde die Auskunft verweigern. Durant betonte, sehr viel Menschen würden
durch diese neue Regelung profitieren.
Sue Watkin von der Huntington’s Disease Association dagegen befürchtet,
Menschen mit erblichen Vorbelastungen könnten sich in Zukunft keine
Versicherung mehr leisten. Versicherer würden bisher schon Testergebnisse
bei der Kalkulation von Prämien verwenden, wobei die Prämien für eine
Person mit einem 50-Prozent-Risiko, an Huntington zu erkranken, um 300
Prozent höher liegen würden als für den Durchschnitt. Watkin forderte von
der Regierung die Einrichtung eines Fonds, der Risikogruppen zugute kommen
sollte. |