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Versicherungsbranche
will Gentest-Pflicht nicht ausschließen - von Herbert Fromme
Hamburg. Die deutsche
Versicherungswirtschaft verlangt weiterhin keine Gentests beim Abschluß
von privaten Kranken- und Lebensversicherungen. Sie will aber
"nicht in alle Ewigkeit" darauf verzichten.
Schon heute müßten Antragsteller die Ergebnisse
mitteilen, wenn sie sich einem Gentest unterzogen hätten, sagte Jürgen
Eichelmann, Mitglied des Vorstands der Allianz Lebensversicherung AG aus
Stuttgart. Eichelmann sprach bei einer Presseveranstaltung des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in
Hamburg.
Mit Gentests können Anlagen für bestimmte Krankheiten frühzeitig
festgestellt werden, etwa für Chorea Huntington oder Morbus Alzheimer.
Damit steht aber nicht fest, ob die Krankheit auch eintritt.
"Bisher ist die Aussagekraft von Gentests für die Risikoprüfung
der Kranken- und Lebensversicherer fast ohne Bedeutung", sagte
Eichelmann. Der Versicherungsvorstand äußerte sich kritisch zur Bonner
Koalitionsvereinbarung. Darin ist der Schutz der Bürger vor genetischer
Diskriminierung in der Lebens- und Krankenversicherung vereinbart
worden. Eichelmann: "Gerade bei der Genforschung ist nicht
vorhersehbar, welche Entwicklung sie nehmen wird. Deshalb sollte der
Gesetzgeber keine übereilten Entscheidungen treffen." Sybille
Sahmer, stellvertretende Direktorin des Verbandes der privaten
Krankenversicherung, ging noch weiter: "Es gibt zur Zeit auf
Grundlage eines Gentests keine individuelle Risikovorhersage."
Dieser Aussage wollte sich Eichelmann nicht anschließen.
Ein Gesetz wie in Österreich, das die Nutzung von Gentest-Informationen
bei Versicherungsabschlüssen ausdrücklich verbietet, lehnten die
deutschen Versicherungen ab, sagte Eichelmann. "Dann würden
natürlich Menschen, die durch Gentests von ihrer möglichen Erkrankung
wissen, hohe Lebensversicherungen abschließen." Für andere Kunden
werde die Versicherung dann zu teuer und sei nicht mehr attraktiv,
langfristig würde die Lebensversicherung degenerieren. Die
Versicherungen müßten den gleichen Informationsstand wie die
Antragsteller haben. Eichelmann sagte, "daß die Spielregeln in
Österreich nicht so bleiben werden wie sie sind". Die Genforschung
mache große Fortschritte. Wenn die Ergebnisse von Gentests
aussagekräftiger würden und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung wachse,
verlangten die Versicherungen möglicherweise auch Gentests bei der
Risikoprüfung - ähnlich wie beim HIV-Test, der heute bei
Lebensversicherungen über hohe Summen verlangt werde.
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GDV vom
14.04.2000 (PD 10/2000) Zur
Klarstellung: deutsche Versicherer denken nicht an Zwangsgentests beim
Abschluss von Versicherungsverträgen Zu Meldungen der
Tagespresse, die privaten Lebens- und Krankenversicherungen würden
verpflichtende Gentests zur Beitragsberechnung nicht mehr ausschließen,
erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Die
Position der Versicherungswirtschaft zum Umgang mit Gentests beim
Abschluss von Versicherungsverträgen hat sich auch durch die Meldung
über die angeblich in naher Zukunft bevorstehende Entschlüsselung des
menschlichen Erbgutes durch amerikanische Forscher nicht geändert. Die
deutschen Versicherer verlangen keine Gentests für den Abschluss eines
Versicherungsvertrages und sehen auch keinen Anlass, dies in Zukunft zu
tun. Sie werden weiterhin mit größtem Verantwortungsbewusstsein die
Debatte über die Folgen der Gentechnik begleiten.
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