Innen- und Justizminister der EU beschließen Initiativen für
europaweite Terrorismusbekämpfung


 

Veröffentlicht am 21. September 2001
Die Innen- und Justizminister der Europäischen Union (EU) haben mehrere Initiativen beschlossen, um auf europäischer Ebene umfassend und abgestimmt gegen Terrorismus vorzugehen. Ziel ist die Sorge für ein möglichst hohes Sicherheitsniveau in der EU.

So soll es

* europaweite Haftbefehle,
* ein europäisches Rahmenabkommen zur Auslieferung von Straftätern auf der Grundlage solcher europäischer Haftbefehle, 
* enge Koordination der Polizeibehörden und Geheimdienste,
* leichterer Zugriff auf Daten,
* stärkere Übermittlung einschlägiger Daten an Europol,
* eine Arbeitsgruppe von Anti-Terror-Spezialisten bei Europol,
* sowie eine restriktivere Vergabe von Visa

geben.

Desweiteren planen die Minister eine gemeinsame juristische Definition des Terrorismus-Begriffes sowie einen EU-weit gültigen Strafrahmen für terroristische Akte. Auch gegen Geldwäsche wollen die EU-Staaten härter vorgehen. Noch im Oktober sollen Terrorismusexperten der Mitgliedstaaten zusammenkommen und über ein gemeinsames Vorgehen beraten.

Die EU-Kommission hatte zuvor (am 19. September) in einem Beschluss festgestellt, dass die Rechtslage in den Mitgliedstaaten bisher ein uneinheitliches Bild bietet. Die meisten Mitgliedsstaaten verfügten über keine speziellen Terrorismus-Vorschriften, so dass terroristische Straftaten wie gewöhnliche Straftaten geahndet würden. Nur in sechs Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Portugal und Spanien) gäbe es einschlägige Rechtsinstrumente gegen Terrorismus, sagte der für Justiz und Inneres zuständige EU-Kommissar Antonio Vitorino am 19. September in Brüssel. Der Terrorismus gehe dagegen von international operierenden Netzen aus, die in mehreren Ländern Stützpunkte unterhielten und Rechtslücken nutze, die durch die bestehende räumliche Begrenzung der Ermittlungskompetenz entstünden. Terroristen profitierten deshalb davon, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Straftaten rechtlich unterschiedlich einstuften.

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