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Fragen
von cenjur an das BundesJustizMinisterium [Antworten]
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Können
EU-Parlament oder die EU-Regierungen eine Vereinbarung mit
Amerika treffen...die zur Selbstentmachtung der deutschen
Justiz führen?
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Ist
die Entscheidung Europols angreifbar – ist das geregelt,
wenn ja wo?
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Habe
ich die Möglichkeit eine Verwaltungsbehörde über ein
Gericht zu disziplinieren?
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Wie
ist der Instanzenzug ausgestaltet; gibt es einen
Instanzenzug und wo gibt es einen Instanzenzug?
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Nach
welchem Artikel des deutschen Grundgesetzes sowie des AEUV
konnte das EU/USA-Abkommen geschlossen werden?
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Fragen
von cenjur an das BundesInnenMinisterium
[Antworten]
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Ist
europol eine übergeordnete Behörde?
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Kann
ich über den nationalen Datenschutzbeauftragten Daten
abfragen...
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Die
Möglichkeiten der Betroffenen, in den USA gegen
dortige Verletzungen des Datenschutzes, also von
Grundrechten, zu klagen, seien trotz des Wortlauts des
Abkommens mehr als ungewiß. So müssten die
Betroffenen überhaupt wissen, wo und wie sie vorgehen
können.
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Geht
das nur entsprechend der US-Regeln in englischer
Sprache (mit Unterstützung von US-Anwälten)?
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Weiterhin
sei unklar, ob überhaupt das US-Recht im Zeitpunkt
des Inkrafttretens des SWIFT-Abkommens eine
Klagebefugnis für betroffene Nicht-US-Staatsbürger
vorsehe. Trifft diese Aussage des Europäischen
Datenschutzbeauftragten zu?
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Fragen
von cenjur an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit (BfDI) [Antworten]
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Welche
Rechte habe ich bei Ihnen?
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Wie
sind die (Verfahrens)Abläufe?
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Wie
wollen Sie prüfen?
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Wie
wird das künftig vonstatten gehen?
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Wie
werden Sie sich als Datenschutzbehörde dazu
positionieren?
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Sieht
der Bundesdatenschutzbeauftragte straf- oder
bußgeldrechtliche Risiken für den de facto
ungeschützten Datentransfer in der USA?
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Bestehen
für die SWIFT-Mitarbeiter straf- oder bußgeldrechtliche
Risiken aufgrund des de facto ungeschützten
Datentransfers in der USA, der die Schutzpositionen nach
dem BDSG leerlaufen de facto leerlaufen lässt?
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Bestehen
darüber hinaus Teilnahmerisiken i.S.v. §§ 26, 27 StGB
bzw. § 14 OWiG für Behördenmitarbeiter, die diesen
ungeschützten Datentransfer fördern?
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Fragen
von cenjur an den Europa-Abgeordneten Jan Albrecht
(Grüne) [Antworten]
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Wenn
ich das neue Abkommen richtig lese, unterwirft sich darin
die EU US-amerikanischem Recht. Sehe ich das richtig?
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Wie
stehen Sie zum fehlenden Richtervorbehalt und damit zur
Verletzung der Gewaltenteilung
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Datenweitergabe
- geht es bei diesem Abkommen nicht auch um die Verletzung
der informationellen Selbstbestimmung?
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Wie
bereits aus einem Interview mit dem DAV vom Februar 2010
hervorgeht, haben die Vereinigten Staaten von Amerika die
UN-Menschenrechtecharta zwar signiert, bisher aber noch
nicht ratifiziert. Wie ist unter diesem Gesichtspunkt das
Abkommen für die EU zu verstehen, wird dieser Zustand
doch mit keinem Wort erwähnt?
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Warum
werden die Daten (Artikel 6 des Abkommens) nur gelöscht
(sind nur zu löschen) und nicht unwiderruflich
vernichtet?
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Wie,
bitte, ist denn wie und für wen Artikel 5 und 12 zu
verstehen? - (Was eine Datensicherheitsgarantie wert ist,
sieht man ja an Los Alamos
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Und
dann wäre da noch das englisch-amerikanische
Spionagesytem echelon - wie sieht also das SWIFT-Abkommen
unter dem Vorhandensein von Echelon aus? - (EU-Parlament
warnt Firmen vor Echelon)
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Was
ist Ihnen wichtig, worüber berichtet werden sollte?
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Fragen
von cenjur an den Europa-Abgeordneten Dr. Werner Langen
(CDU) [Antworten]
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Was geschah
nach der Ablehnung durch das Plenum?
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Welche
Fortschritte konnte das Europäische Parlament erzielen?
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Wie wird eine
Reduzierung der Datenmenge erreicht?
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Fragen
von cenjur an die Europa-Abgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD)
[Antworten]
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Sie haben gegen
das SWIFT-Abkommen gestimmt, warum?
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Was genau
besagt Artikel 4 Absatz 2d) des Abkommens:
Es dürfen keine Daten angefordert werden, die sich auf
den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum beziehen
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Fragen
von cenjur an den Europa-Abgeordneten Dr. Thomas Ulmer
(CDU) [Antworten]
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Sie haben als
Christdemokrat gegen das Abkommen gestimmt und so gegen
die Mehrheit Ihrer Fraktion. Warum?
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Werden Sie sich
intensiv für ein eigenes europäisches
Programm zur Aufspürung verdächtiger Geldströme
einsetzen?
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Fragen
von cenjur an die Bundesjustizministerin a.D., Frau
Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin [Antworten
im Interview mit cenjur]
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Hätte
das Abkommen in dieser Form verabschiedet werden dürfen?
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Was
ist/wäre die Alternative zu diesem Abkommen (gewesen),
bilaterale Verträge, angepasst an den jeweiligen Zustand
des Staates?
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Wie
beurteilen Sie unter dem Gesichtspunkt der Freiheit und
des Rechts das Zustandekommen des Abkommens und seinen
Inhalt?
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Instanzzüge
– Rechtsmittel – US-amerika-nisches Recht - EU-Recht -
Gerichtshof der EU – können Sie erklären, wie das
alles zusammenhängt, was damit gemeint ist und was ich
tun kann / tun muss?
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Wie
sehen Sie den datenschutzrechtlichen Standard des
Abkommens, gemessen an dem, was wir in Deutschland gewohnt
sind?
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Wie
praxistauglich ist dieses Abkommen zur Überprüfung der
Abläufe durch individuell betroffene Dritte (selbst der
Bundesdatenschutzbeauftragte geht auf Anfrage von cenjur
davon aus, dass über ihn kein tauglicher Rechtsschutz zu
erlangen ist)?
Zur
Antwort auf diese
Frage von cenjur an den (BfDI) nimmt Herta Däubler-Gmelin
am Ende des Interviews Stellung
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Bestehen
für die SWIFT-Mitarbeiter straf- oder bußgeldrechtliche
Risiken aufgrund des de facto ungeschützten
Datentransfers in der USA, der die Schutzpositionen nach
dem BDSG leerlaufen de facto leerlaufen lässt?
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Bestehen
darüber hinaus Teilnahmerisiken i.S.v. §§ 26, 27 StGB
bzw. § 14 OWiG für Behördenmitarbeiter, die diesen
ungeschützten Datentransfer fördern?
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