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SWIFT II - kritische Fragen 

zu einem äusserst umstrittenen Abkommen [pdf]

 

 

Fragen von cenjur an das BundesJustizMinisterium  [Antworten]

  • Können EU-Parlament oder die EU-Regierungen eine Vereinbarung mit Amerika treffen...die zur Selbstentmachtung der deutschen Justiz führen?

  • Ist die Entscheidung Europols angreifbar – ist das geregelt, wenn ja wo?

  • Habe ich die Möglichkeit eine Verwaltungsbehörde über ein Gericht zu disziplinieren?

  • Wie ist der Instanzenzug ausgestaltet; gibt es einen Instanzenzug und wo gibt es einen Instanzenzug?

  • Nach welchem Artikel des deutschen Grundgesetzes sowie des AEUV konnte das EU/USA-Abkommen geschlossen werden?


Fragen von cenjur an das BundesInnenMinisterium  [Antworten]

  • Ist europol eine übergeordnete Behörde?

  • Kann ich über den nationalen Datenschutzbeauftragten Daten abfragen...

  • Die Möglichkeiten der Betroffenen, in den USA gegen dortige Verletzungen des Datenschutzes, also von Grundrechten, zu klagen, seien trotz des Wortlauts des Abkommens mehr als ungewiß. So müssten die Betroffenen überhaupt wissen, wo und wie sie vorgehen können.

  • Geht das nur entsprechend der US-Regeln in englischer Sprache (mit Unterstützung von US-Anwälten)?

  • Weiterhin sei unklar, ob überhaupt das US-Recht im Zeitpunkt des Inkrafttretens des SWIFT-Abkommens eine Klagebefugnis für betroffene Nicht-US-Staatsbürger vorsehe. Trifft diese Aussage des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu?


Fragen von cenjur an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)  [Antworten]

  • Welche Rechte habe ich bei Ihnen?

  • Wie sind die (Verfahrens)Abläufe?

  • Wie wollen Sie prüfen?

  • Wie wird das künftig vonstatten gehen?

  • Wie werden Sie sich als Datenschutzbehörde dazu positionieren?

  • Sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte straf- oder bußgeldrechtliche Risiken für den de facto ungeschützten Datentransfer in der USA?

  • Bestehen für die SWIFT-Mitarbeiter straf- oder bußgeldrechtliche Risiken aufgrund des de facto ungeschützten Datentransfers in der USA, der die Schutzpositionen nach dem BDSG leerlaufen de facto leerlaufen lässt?

  • Bestehen darüber hinaus Teilnahmerisiken i.S.v. §§ 26, 27 StGB bzw. § 14 OWiG für Behördenmitarbeiter, die diesen ungeschützten Datentransfer fördern?


Fragen von cenjur an den Europa-Abgeordneten Jan Albrecht (Grüne)  [Antworten]

  • Wenn ich das neue Abkommen richtig lese, unterwirft sich darin die EU US-amerikanischem Recht. Sehe ich das richtig?

  • Wie stehen Sie zum fehlenden Richtervorbehalt und damit zur Verletzung der Gewaltenteilung

  • Datenweitergabe - geht es bei diesem Abkommen nicht auch um die Verletzung der informationellen Selbstbestimmung?

  • Wie bereits aus einem Interview mit dem DAV vom Februar 2010 hervorgeht, haben die Vereinigten Staaten von Amerika die UN-Menschenrechtecharta zwar signiert, bisher aber noch nicht ratifiziert. Wie ist unter diesem Gesichtspunkt das Abkommen für die EU zu verstehen, wird dieser Zustand doch mit keinem Wort erwähnt?

  • Warum werden die Daten (Artikel 6 des Abkommens) nur gelöscht (sind nur zu löschen) und nicht unwiderruflich vernichtet?

  • Wie, bitte, ist denn wie und für wen Artikel 5 und 12 zu verstehen? - (Was eine Datensicherheitsgarantie wert ist, sieht man ja an Los Alamos

  • Und dann wäre da noch das englisch-amerikanische Spionagesytem echelon - wie sieht also das SWIFT-Abkommen unter dem Vorhandensein von Echelon aus? - (EU-Parlament warnt Firmen vor Echelon)

  • Was ist Ihnen wichtig, worüber berichtet werden sollte?


Fragen von cenjur an den Europa-Abgeordneten Dr. Werner Langen (CDU)  [Antworten]

  • Was geschah nach der Ablehnung durch das Plenum?

  • Welche Fortschritte konnte das Europäische Parlament erzielen?

  • Wie wird eine Reduzierung der Datenmenge erreicht?


Fragen von cenjur an die Europa-Abgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD[Antworten]

  • Sie haben gegen das SWIFT-Abkommen gestimmt, warum?

  • Was genau besagt Artikel 4 Absatz 2d) des Abkommens: Es dürfen keine Daten angefordert werden, die sich auf den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum beziehen


Fragen von cenjur an den Europa-Abgeordneten Dr. Thomas Ulmer (CDU)  [Antworten]

  • Sie haben als Christdemokrat gegen das Abkommen gestimmt und so gegen die Mehrheit Ihrer Fraktion. Warum?

  • Werden Sie sich intensiv für ein eigenes europäisches Programm zur Aufspürung verdächtiger Geldströme einsetzen?


Fragen von cenjur an die Bundesjustizministerin a.D., Frau Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin  [Antworten im Interview mit cenjur]

  • Hätte das Abkommen in dieser Form verabschiedet werden dürfen?

  • Was ist/wäre die Alternative zu diesem Abkommen (gewesen), bilaterale Verträge, angepasst an den jeweiligen Zustand des Staates?

  • Wie beurteilen Sie unter dem Gesichtspunkt der Freiheit und des Rechts das Zustandekommen des Abkommens und seinen Inhalt?

  • Instanzzüge – Rechtsmittel – US-amerika-nisches Recht - EU-Recht - Gerichtshof der EU – können Sie erklären, wie das alles zusammenhängt, was damit gemeint ist und was ich tun kann / tun muss?

  • Wie sehen Sie den datenschutzrechtlichen Standard des Abkommens, gemessen an dem, was wir in Deutschland gewohnt sind?

  • Wie praxistauglich ist dieses Abkommen zur Überprüfung der Abläufe durch individuell betroffene Dritte (selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte geht auf Anfrage von cenjur davon aus, dass über ihn kein tauglicher Rechtsschutz zu erlangen ist)?

Zur Antwort auf diese Frage von cenjur an den (BfDI) nimmt Herta Däubler-Gmelin am Ende des Interviews Stellung  

  • Bestehen für die SWIFT-Mitarbeiter straf- oder bußgeldrechtliche Risiken aufgrund des de facto ungeschützten Datentransfers in der USA, der die Schutzpositionen nach dem BDSG leerlaufen de facto leerlaufen lässt?

  • Bestehen darüber hinaus Teilnahmerisiken i.S.v. §§ 26, 27 StGB bzw. § 14 OWiG für Behördenmitarbeiter, die diesen ungeschützten Datentransfer fördern?


Hire läuft der beck-blog - diskutieren Sie mit - für ein EU-Abkommen im Sinne unserer Wertevorstellung Der Vorwärts berichtet über das Interview zum SWIFT II-Abkommen


 

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