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Utl.: Erscheinungstag 23.10.2001=
Wien (OTS) - Osama Bin Laden, tot oder lebendig. Ob die US-Regierung ihrem Geheimdienst CIA aufgetragen hat, den mutmaßlichen
Terroristenchef gleich zu beseitigen oder doch erst zu versuchen, ihn gefangen zu nehmen, bleibt unklar. Klar ist nur, dass Agenten, die von
Bin Ladens Leibwache beschossen werden, zurückfeuern dürften. Wenn es jemals dazu kommt.
Doch nicht allein die Durchführbarkeit eines Tötungsauftrags ist zu diskutieren. Zweifelhaft ist schon seine Rechtfertigung. Auch die USA
haben hier Skrupel. Das zeigt sich daran, dass sie seit 1973 keine staatlich betriebene Tötung ohne vorhergehenden Prozess mehr
organisieren wollten. Der Grund liegt auf der Hand: Es widerspricht den Grundlagen des Rechtsstaats, jemanden ohne Gerichtsverhandlung zum Tode
zu verurteilen.
Es widerspricht auch dem Völkerrecht: "Niemand darf willkürlich seines
Lebens beraubt werden", heißt es in Artikel 6 des Internationalen Pakts
über bürgerliche und politische Rechte. Mit anderen Worten: Niemand ist
vogelfrei. Der Einwand, dass die Attentäter von New York sich auch nicht an Artikel 6 gehalten haben, verbietet sich. Denn die Herrschaft
des Rechts ist es gerade, die die Welt des friedlichen Zusammenlebens von der Welt des Kampfes aller gegen alle unterscheidet.
139 Staaten haben aus dieser Erkenntnis die Konsequenz gezogen und das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs unterzeichnet. Dieses
stellt Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe - und garantiert einen fairen Prozess für Männer wie Bin Laden, die im
Verdacht stehen, Massenmörder zu sein. Es wird Zeit, dass genügend Länder das Statut ratifizieren, damit der Gerichtshof errichtet werden
kann. Wahrscheinlich werden sich Al-Qa"ida-Terroristen durch dessen Urteil nicht von weiteren Attentaten abhalten lassen. Vielleicht werden
sie aber dann in Zukunft keinen Zulauf mehr aus den Reihen derer finden, die sich - überall auf der Welt - als Entrechtete fühlen.
Rückfragehinweis: Der Standard
Tel.: (01) 531 70/428 |