Nr. 5/2001
Die Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Dr. Hedda von Wedel, hat am 10. Juli in Berlin Bundeskanzler Gerhard
Schröder ihren Bericht mit Vorschlägen zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ausgehändigt. Anschließend hat
sie in einer Pressekonferenz ihre Vorschläge der Öffentlichkeit vorgestellt.
Gemeinsam mit Experten der Verwaltung, Landwirtschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und des Verbraucherschutzes hat Dr. Hedda von Wedel auf
Bitte des Bundeskanzlers organisatorische Schwachstellen beim gesundheitlichen Verbraucherschutz im Verantwortungsbereich des Bundes
(Schwerpunkt: Lebensmittel) analysiert. Vor der Bundespressekonferenz erklärte sie heute:
Im Bereich der Lebensmittelsicherheit ist die Bedeutung der EU immer
mehr gewachsen. Die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts wird von der Europäischen Kommission kontrolliert. Da überdies auf EU-Ebene eine
Europäische Lebensmittelbehörde (ELB) geplant ist, die zum einen Lebensmittelrisiken identifizieren und bewerten, andererseits die
Politik beraten soll, liegt es wegen der vielfältigen Zusammenarbeit mit europäischen Institutionen nahe, Organisationsstrukturen in
Deutschland im Bereich der Lebensmittelsicherheit konzeptionell in der Form anzuregen, dass sie mit den Strukturen in der EU möglichst
kompatibel sind. Ich habe deshalb dem Bundeskanzler in meinem
Gutachten Folgendes vorgeschlagen:
1.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) zum Kernressort für den Verbraucherschutz bei der Lebensmittelsicherheit auszugestalten, um die Zersplitterung unter
den Bundesministerien und in deren nachgeordnetem Bereich zu beseitigen. Zudem rege ich effizientere Abteilungsstrukturen beim
BMVEL an. Mit den Ländern gemeinsam ein durchgängig einheitliches
Durchführungsrecht für den Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich zu entwickeln und verbindlich zu regeln.
2.
Eine "Koordinierende Stelle des Bundes" im Geschäftsbereich des
BMVEL einzurichten, in der die Aufgaben der Lebensmittelsicherheit gesteuert sowie zwischen Bund, Ländern und EU koordiniert werden.
3.
Eine unabhängige Wissenschaftliche Stelle im Geschäftsbereich
des BMVEL zu schaffen. Diese Stelle soll Lebensmittelrisiken
wissenschaftlich bewerten, die politischen und administrativen Entscheidungsträger wissenschaftlich beraten und die Öffentlichkeit
bei Bedarf objektiv und verständlich informieren.
Im Einzelnen hat Dr. Hedda von Wedel vor der Bundespressekonferenz ausgeführt:
I.
Auf Bitte des Bundeskanzlers habe ich als Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung organisatorische Schwachstellen
des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Verantwortungsbereich des Bundes analysiert und Verbesserungsvorschläge entwickelt. Dazu habe
ich Sachverstand aus der Verwaltung (EU, Bund und Länder), der Landwirtschaft, des Verbraucherschutzes, der Wirtschaft und der
Wissenschaft gebündelt. Die vorgelegten Untersuchungsergebnisse berücksichtigen auch wissenschaftliche Gutachten, begleitende
Informationsgespräche mit Experten aus Wissenschaft und Verwaltung sowie zahlreiche wertvolle Anregungen von Bürgern. Ich möchte heute
die Gelegenheit nutzen und nochmals allen, die an der Schwachstellenanalyse mitgewirkt haben, öffentlich für ihr Engagement
und ihre Mithilfe danken.
Bei der Analyse ließ ich mich davon leiten, dass die Einhaltung des
Gemeinschaftsrechts im Bereich Lebensmittelsicherheit durch die Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission,
insbesondere durch das Lebensmittel- und Veterinäramt in Dublin (LVA), kontrolliert wird. Da auf EU-Ebene eine Europäische
Lebensmittelbehörde geplant ist, die zum einen Lebensmittelrisiken identifizieren und bewerten, andererseits die Politik beraten soll,
lag es wegen der vielfältigen Zusammenarbeit mit europäischen Institutionen nahe, Organisationsstrukturen in Deutschland im Bereich
der Lebensmittelsicherheit konzeptionell in der Form anzuregen, dass sie mit den Strukturen in der EU möglichst kompatibel sind. Nach
meiner Überzeugung lassen sich nur so Reibungsverluste vermeiden und ein effizienterer Verbraucherschutz aufbauen.
Um der Bitte des
Bundeskanzlers in der knappen Zeit nachkommen zu können, beschränkt sich die Schwachstellenanalyse auf den Bereich Lebensmittelsicherheit.
II.
Der Bundeskanzler hat durch seinen Organisationserlass vom 22. Januar dieses Jahres wesentliche Aufgaben des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes aus dem BMG und dem BMWi auf das BMVEL übertragen. Damit sind aber nicht alle Aufgaben der Lebensmittelsicherheit
gebündelt worden. Sowohl das BMG als auch das BMU sind weiter für Aufgaben zuständig, die einen engen Bezug zur Lebensmittelsicherheit
aufweisen.
Ich empfehle deshalb, zu prüfen, wie eng zusammenhängende Aufgaben
zusammengefasst und die Zuständigkeiten beim BMVEL so abgerundet werden können, dass umfangreiche Abstimmungsprobleme möglichst
vermieden werden können.
Damit das BMVEL seiner Aufgabe als Kernressort für die Lebensmittelsicherheit nachkommen kann, ist es meines Erachtens noch
erforderlich, dass das BMVEL seine Abteilungsstruktur umfassend
reorganisiert. Nur so kann dem Anliegen eines optimierten
Verbraucherschutzes Rechnung getragen werden.
Im Einzelnen heißt das, dass die Grundsatzabteilung neu gestaltet
wird. Nach meinen Vorstellungen sollten dieser Abteilung alle strategischen Aufgaben, wie z.B.: Politikplanung, Forschungssteuerung
und -koordinierung sowie Koordinierung der Lebensmittelsicherheit übertragen werden.
Außerdem sollte sie Steuerungs- und
Koordinierungsaufgaben sowie die Fachaufsicht über den mit Risikomanagement befassten nachgeordneten Bereich wahrnehmen.
Ferner, und das ist mir im Zusammenhang mit unseren europäischen
Verpflichtungen besonders wichtig, sollten bei der Grundsatzabteilung Aufgaben der EU-Koordination und die Funktion des Europabeauftragten
und des Europaabteilungsleiters angesiedelt sein.
III.
Im nachgeordneten Bereich der Bundesressorts sind im Wesentlichen 18
Einrichtungen mit Fragen der Lebensmittelsicherheit beschäftigt. Hier schlage ich vor, die Prioritäten der Bundesforschungsanstalten stärker
auf die Belange der Lebensmittelsicherheit auszurichten und die Forschungsaktivitäten besser zu verknüpfen. Zudem sollten
Schnittstellen mit Bezug zur Lebensmittelsicherheit zwischen den nachgeordneten Einrichtungen der Bundesressorts optimiert werden.
IV.
Bund und Länder sind in Deutschland gemeinsam für die Rechtssetzung und Kontrollen der Lebensmittelsicherheit verantwortlich.
Um die Lebensmittelsicherheit zu verbessern, bedarf es eines bundesweit
einheitlichen Durchführungsrechts und zugleich der Sicherstellung, dass rechtliche Vorgaben einheitlich vollzogen werden. Notwendig ist
deshalb zunächst festzustellen, wo Lücken und Unsicherheiten bei den rechtlichen Vorgaben (EG-Recht und/oder Bundesrecht) vorhanden sind.
Anschließend sind notwendige Durchführungsvorschriften zu erarbeiten und verbindlich festzuschreiben. Letztlich sind die bundesweit
einheitlichen rechtlichen Vorgaben mit vergleichbaren Kontrollen durchzusetzen.
Ich schlage der Bundesregierung vor, eine Koordinierende Stelle des
Bundes (KSB) im Geschäftsbereich des BMVEL für ein gemeinsames Bund-Länder-Risikomanagement einzurichten.
Der Bund würde damit über eine komplementäre Organisationsstruktur zur EU verfügen. Aufgaben der KSB sollten meines Erachtens sein:
·
sich bei der Rechtssetzung als ständiges Bund-Länder-Forum mit
der einheitlichen Anwendbarkeit und Anwendung der Vorschriften der Lebensmittelsicherheit zu befassen und bedeutsame Rechtsbereiche der
Lebensmittelsicherheit weiterzuentwickeln.
· Im Bereich der staatlichen Kontrollen die Nationale
Kontaktstelle zum LVA sein, welche bei den Ländern die Einhaltung des EG-Rechts kontrolliert.
·
Einheitliche Kontrollstandards zu entwickeln.
·
Mit dem BMVEL und den Ländern einen materiellen
Krisenmaßnahmenkatalog zu entwickeln und verbindliche Krisenmanagementstrukturen festzulegen.
Ich könnte mir vorstellen, dass die KSB außerdem als Schnittstelle zum
europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel (Rapid Alert System)
fungiert, ein Konzept für ein Frühwarnsystem schafft und in Abstimmung
mit den Ländern ein zentrales länderübergreifendes, behördeninternes Datenmanagement für die Lebensmittelsicherheit entwickelt und pflegt.
V.
Mit den bisher bestehenden Organisationsstrukturen ist eine interdisziplinär angelegte Risikobewertung bei
der Lebensmittelsicherheit nicht zu leisten.
Ich schlage deshalb vor, eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung
(Wissenschaftliche Stelle) ins Leben zu rufen. Diese sollte vor allem folgende Aufgaben erfüllen:
· Informationen über Risiken bei Lebensmitteln sammeln, analysieren und bewerten.
· Intensiven Kontakt mit nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen halten.
· Kompetenter Ansprechpartner für die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene ELB sein und
deutsche Interessen in der EU umfassend zu artikulieren.
Darüber hinaus sollte die Wissenschaftliche Stelle zum einen die politischen und administrativen Entscheidungsträger beraten, zum
anderen die Öffentlichkeit bei Bedarf objektiv und unmittelbar informieren.
Zweckmäßigerweise sollte die Wissenschaftliche Stelle beim BMVEL
angesiedelt sein. Um deren Unabhängigkeit zu gewährleisten, sollte ihr die Unabhängigkeit ausdrücklich garantiert werden. Als Modell
könnten dabei meiner Meinung nach die Prinzipien für die Deutsche Bundesbank
dienen. (Leitungsstruktur, Ernennung durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, Amtszeit länger als eine
Legislaturperiode, öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis)
VI.
Abschließend weise ich darauf hin, dass Lebensmittelsicherheit und die dafür von mir vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zum Nulltarif zu haben
sind, sondern Geld kosten. Ob entstehende Kosten letztlich mittels Gebühren abgedeckt werden sollen, ist eine politische Entscheidung,
über die ich bei der Schwachstellenanalyse nicht zu befinden hatte. Ich gebe für die Entscheidungsfindung aber zu bedenken, dass ggf. im
Haushalt die notwendigen Mittel umgeschichtet und so erwirtschaftet werden können.
Die von mir auch empfohlene Einführung oder Verbesserung vorhandener
Eigenkontrollsysteme der Wirtschaft und der Landwirtschaft wird dort zu zusätzlichen Kosten führen.
Inwieweit diese über höhere Preise an
die Verbraucher weitergegeben werden können, wird letztlich von den Wettbewerbsverhältnissen
und vom Konsumverhalten der Verbraucher abhängen.