04. Oktober 1999 und 26. Oktober 1999

 

Deutschland hat den ATOM-
SKANDAL

 

Sowohl die Regierung wie auch die Presse waren über die
Nichtumsetzung der Evakuierungs-Richtlinie bereits im
November/Dezember 1998 informiert!

 

01. Oktober 1999
Aus gegebenem Anlass: atomarer Unfall in Japan und die Nichtumsetzung der Evakuierungs-Richtlinie 618 aus 1989
 durch die Regierungen Deutschland, Frankreich, Österreich, Dänemark und Griechenland

 
  

Am 30. Juni 1999
schrieb Gudrun Seidl bereits zum Thema "Atom"ausstieg
Bis heute leider aktuell:  am 03. Oktober 1999

 
Weder die Nationen Deutschland, noch Frankreich, Österreich, Dänemark und Griechenland hielten es bis heute für notwendig, die Richtlinie 618 von 1989 in nationales Recht umzusetzen (Umsetzungsfrist war 04.12.1991), geht es doch in dieser nach dem Reaktor-Unfall in Tschernobyl entstandenen EU-Richtlinie um nicht mehr und nicht weniger als die Evakuierungsmassnahmen der Bevölkerung im Falle eines Supergaus.

SEIDL informierte über diesen Zustand unter Quellenangabe und Überlassung des Gemeinschaftsrechts auf CD-ROM die gesamte Bundesregierung, Bundesrat und Kabinett mit Schreiben vom 04. Februar 1999. Unerfindlich und unerklärlich bleibt, warum gerade die Parteien untätig bleiben, von denen man es überhaupt nicht erwartet hätte.

Konkret bedeutet dies für den (deutschen) EU-Bürger: die deutschen Kernkraftwerke, die derzeit zu den sichersten der Welt gehören, sollen abgeschaltet werden. Die fatale Folge lebt uns bereits die Stadt Freiburg im Breisgau vor, deren Oberbürgermeister es vorzog, vermeintlich billigeren "Atom"- strom in der Schweiz einzukaufen, anstatt sich an die Vorgabe der EU-Kommission zu halten. "Atom"strom aus Nichtmitgliedstaaten der EU bedeutet für den EU-Bürger das Verlassen des europäischen Gemeinschaftsrechts, es sei denn, es würde bei auszuhandelnden Verträgen zugrunde gelegt. Bedenkt man dann jedoch, dass die Mitgliedstaaten EU-Richtlinien nach Lust und Laune und nicht nach gesetzten Fristen umsetzen, erübrigt sich jeder weitere Kommentar zum Rechtszustand. Juristisch gesehen stellt sich übrigens die Frage, ob nicht nur ein Oberbürgermeister bei Bezug von "Atom"strom aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten seine Kompetenzen überschreitet, zumindest gehören solche Entscheidungen vor den EG-Ministerrat und dort entschieden, macht doch bekanntlich Radioaktivität vor keiner Grenze halt (alternative Energie).

Wenn bereits heute ein Oberbürgermeister im Bereich Kernenergie auf die Kosten anstatt Sicherheit seiner Bürger schaut, kann man sich in etwa vorstellen, was die EU-Bürger erwartet: die deutschen Kernkraftwerke gehen vom Netz, weil man es sich in den (Regierungs)kopf gesetzt hat und Deutschland bezieht "Atom"strom aus Frankreich, Tschechien, Tschernobyl oder dem bis dahin neu gegründeten Verbundnetz, wo dann wirklich niemand mehr weiss, woher der "Atom"strom kommt: ob aus dem EU-Ausland oder der EU.

Um besonders den Verantwortlichen die Schwere zu verdeutlichen, mögen sie sich nur vorstellen, der Supergau Tschernobyl wäre in der heutigen Zeit, also nach der noch nicht in nationales Recht umgesetzten Richtlinie 618 eingetreten. Vielleicht fangen sie dann endlich an, mit ihnen Frankreich, Österreich, Dänemark und Griechenland, ihre Hausaufgaben zu erledigen, anstatt sich pressewirksam mit Ausstiegsgezänk ins Rampenlicht zu setzen.

 

Das schrieb Gudrun Seidl bereits im Juni 1999 - am 30. September 1999 musste die Weltbevölkerung eine Schreckensnachricht aus Japan zur Kenntnis nehmen - und was tut unsere deutsche Regierung, namentlich Herr Trittin? Richtig, anstatt endlich die Bevölkerung zu schützen und sich um die Umsetzung der Evakuierungs-Richtlinie aus 1989 zu kümmern, wird wieder nur über den Ausstieg geredet, anstatt die Bevölkerung geschützt.

Herr Trittin und die Grünen: wie und wohin, bitte, sollen die Schulleiter, die Kindergärten, die Krankenhäuser, die Altenheime, die Arbeitgeber ihre Kinder und Bevölkerung evakuieren? Wann hören Sie endlich mit dem Reden auf und setzen die Evakuierungsrichtlinie aus 1989 um? Mit Ihren Umsetzungsunterlassungen liefern Sie und die anderen vier Nationen Völker bewusst der Schutzlosigkeit aus und fügen dazu noch der deutschen Nation grossen finanziellen Schaden zu. Wissen Sie, welch ein finanzieller Schaden durch die Umsetzungsunterlassung den fünf Regierungen entstehen kann?

Was, bitte, denken Sie sich dabei, wenn Sie mit diesem Wissen vor die Kameras treten und auch noch erklären, dass durchaus dem deutschen Volk durch den Atomunfall in Japan Schaden entstehen könnte? Sie, Herr Trittin, vertreten das Umweltministerium, Sie haben die EU-Richtlinie 618 von 1989 bis heute nicht in nationales Recht umgesetzt.

 

Wie untätig darf ein Ministerium, eine Regierung bleiben, wenn es um den Schutz ganzer Völker geht?

 

© 1999 by Gudrun Seidl, 03. Oktober 1999 - aktualisiert 26. Oktober 1999