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der Bundesrepublik Deutschland - Gerhard Schröder |
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Die EU-Richtlinie 53 aus 1995 ist eindeutig, Herr Bundeskanzler, Sie finden sie hier oder auf der Ihnen und der gesamten Bundesregierung von SEIDL® mit Schreiben vom 05.02.1999 kostenfrei überreichten cenlaw®-CD-ROM - Der Futtermittel-Skandal tritt nicht erst heute ein... |
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cenjur® das CE-juristisch-politische Info-Magazin von SEIDL® hat Ihnen einige wichtige Fakten zusammengestellt, die Sie auf den nachfolgenden Seiten finden. Fazit: Frage von cenjur®: Wie sieht vor dem Hintergrund der nicht abreissenden Futtermittelskandale das Qualitäts- sicherungssystem der EU bzw. der Nation Deutschland im Bereich Futtermittel aus, oder wäre ein solches erst zu entwickeln? Von welchen Nationen beziehen deutsche Futtermittel-Hersteller und -Lieferanten das Futtermittel? Was gedenken EU und die Nation Deutschland gegen die Korruption in diesem Bereich zu unternehmen (innerhalb Europas wäre OLAF einsetzbar und in Deutschland?)? Woher erhält die Landwirtschaft ihre Futtermittel (Herkunftsnachweis) Woher Futtermittel-Lieferanten wie ZG Raiffeisen – etwa von Firmen wie EURODUNA oder Looks? Wer kontrolliert dies, wer ist zur Kontrolle verpflichtet? Dass Gen-Soja aus den Staaten import werden soll... Die Schweiz war bereits mit dem Problem "Gen-Soja" 1999 konfrontiert, wozu wir auf die Meldung des WWF vom 08. September 1999 ausdrücklich hingewiesen haben möchten. Ist eigentlich der Bundesregierung, den Futtermittel-Herstellern und Landwirten bekannt, dass die Nationen Griechenland, Frankreich, Irland, Niederlande, Österreich und Portugal bis zum heutigen Tag die EU Futtermittelkontroll-Richtlinie 53 aus 1995 nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Was ist, wenn deutsche Firmen von diesen Ländern Futtermittel beziehen? Wo erfolgt für die Landwirte seitens der Futtermittel-Lieferanten der wichtige Hinweis gemäss der EU-Richtlinie 47 aus 1997, abgedruckt in BGBl Teil I Seite 2749: "Dieses Einzelfuttermittel besteht aus proteinhaltigen Erzeugnissen aus Säugetiergewebe, die nicht an Wiederkäuer verfüttert werden dürfen." Nirgendwo, es wird lediglich ein prozentualer Proteinanteil deklariert, mehr nicht! In keinster Weise wird also die EU-Richtlinie seitens der Futtermittel-Lieferanten erfüllt und ganz offensichtlich von der Bundesregierung bzw. den zuständigen Ordnungsbehörden nicht kontrolliert und bei Verstoss strafrechtlich geahndet. cenjur® meint, dass dies einen weiteren Skandal darstellt. Wiederum wird die EU-Kommission in Misskredit gezogen, obwohl einwandfrei das Fehlverhalten bei der Nation liegt, deren Bundeskanzler Sie derzeit sind, Herr Schröder. Setzen Sie sich endlich mit dem EU-Recht auseinander. SEIDL® überliess immerhin dem Bundeskanzleramt, der Bundesregierung, dem Bundesrat und dem Kabinett im Februar 1999 kostenfrei das gesamte EU-Recht auf CD-ROM. Sie sollten es endlich nutzen, zum Wohle und Schutz der Bevölkerung. Wenn Sie die CD-ROM nicht zu nutzen in der Lage sind, erhalten Sie gerne kostenlose Einweisung. MfG Gudrun Seidl, cenjur® CE-juristisch-politisches Info-Magazin von SEIDL® |
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