Donnerstag, 21. Dezember 2000
 
BSE-Krise: Fischer räumt Panne ein      (Kommentar cenjur)
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) hat eine Panne in ihrem Ministerium im Zusammenhang mit der BSE-Krise eingeräumt. Eine Warnung der Bundesanstalt für Fleischforschung vor maschinell vom Rückenmarksknochen getrenntem Fleisch habe bereits vor rund einer Woche vorgelegen, sagte Fischer. Rücktrittsforderungen der FDP wies sie zurück.

Sie habe von dem Brief erst am frühen Mittwochabend erfahren und daraufhin umgehend Wursthersteller und Handel aufgefordert, bestimmte Wurstwaren aus den Regalen zu nehmen, sagte Fischer. 

"Ich bin hoch verärgert"

Noch einen Tag zuvor hatte sie derartige Waren als unbedenklich bezeichnet. Separatorenfleisch aus dem Bereich der Wirbelsäule gilt deshalb als gefährlich, weil darin Knochenmark oder Rückgratsplitter enthalten sein können. Bei BSE-infizierten Tieren konzentrieren sich die Krankheitserreger im Rückenmark und im Gehirn. Nach Ansicht von Wissenschaftlern ist die Rinderseuche Ursache für eine neue, für den Menschen tödliche Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit. Fischer bedauerte die Panne in ihrem Ministerium. "Ich bin hoch verärgert", sagte die Ministerin. Sie habe eine Prüfung eingeleitet. Gegebenenfalls würden die Beamten zur Rechenschaft gezogen.

Rücktrittsforderung

Nach Fischers Worten ist der Brief der Bundesanstalt für Fleischforschung am 5. Dezember geschrieben und an das Bundeslandwirtschaftsministerium gerichtet gewesen. In ihrem Haus sei das Schreiben am 13. Dezember angelangt. Die Ministerin wies eine Rücktrittsforderung der verbraucherpolitischen Sprecherin der FDP, Gudrun Kopp, zurück: "Eine Rückstrittsforderung verliert ihre Bedrohlichkeit, je öfter sie erhoben wird." Kanzler Gerhard Schröder betonte, Fischer habe seine "volle Unterstützung".

Wurst bleibt in den Läden

Das Ministerium sieht nach eigenen Angaben keine Möglichkeit, mit einer Eilverordnung die betroffenen Wurstwaren aus den Läden räumen zu lassen. Dazu fehle es an der zwingenden Voraussetzung der "Gefahr im Verzuge". Die Rücknahmeforderung Fischers gilt für bestimmte Wurstwaren wie Koch- und Brühwürste, die vor dem 1. Oktober 2000 produziert wurden und das maschinell von Rinderknochen getrennte Fleisch enthalten könnten. Seither darf dieses Fleisch nicht mehr verarbeitet werden.

Der fünfte BSE-Fall in Deutschland

In Tests der Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere (BFAV) bestätigte sich auch der jüngste Verdachtsfall. Damit ist die Zahl der BSE-Fälle in Deutschland auf fünf angewachsen. Zuvor waren Rinder aus dem Allgäu und dem Landkreis Cham positiv auf BSE getestet worden. Den ersten bekannt gewordenen Fall hatte es in Schleswig-Holstein gegeben.