1987 Gründung von SEIDL-Datenbank Service


 

20. Januar 1989   Erstrpäsentation der Europäischen Rechtsdatenbanken juris, DATEV, celex, RDB und SWISSLEX durch SEIDL – Eröffnung durch das hessische Justizministerium in Anwesenheit aller Dokumentationsstellen der obersten Bundesgerichte, sowie des Sekretärs des Bundesministeriums der Justiz, Herrn Ingo Kober, heute Leiter des Europäischen Patentamtes in München.
April 1990   Mit SEIDL-EuroLex stellt SEIDL erstmalig die online-Datenbank celex in deutscher Sprache auf CD-ROM mit der Standard Software CD-Answer zur Verfügung;
Herbst 1990   stellt SEIDL mit SEIDL-EuroLex erstmalig vollständig die online-Datenbank celex in englischer Sprache auf CD-ROM zur Verfügung.
April 1991   präsentiert SEIDL in Zusammenarbeit mit der IHK Offenbach und der EU-Kommission europäische und deutsche Wirtschaftsrechtsdatenbanken auf CD-ROM.
Mai 1991  SEIDL stellt mit EuroLex erstmalig vollständig die online-Datenbank celex in französischer Sprache auf CD-ROM zur Verfügung.
Dezember 1998  produziert SEIDL cenlaw - das authentische Europäische Gemeinschaftsrecht der Datenbank celex auf CD-ROM in deutscher, englischer und französischer Sprache in einer Erstauflage von 50.000 Stück. cenlaw sollte es jedem EU-interessierten Bürger ermöglichen, kostengünstig auf das authentische Gemeinschaftsrecht zugreifen zu können und über das Funktionieren der EU-Institutionen EU-Parlament, EU-Kommission, EU-Ministerrat, EuGH, Europäischer Rechnungshof ebenso authentisch informiert sein wie über das Gemeinschaftsrecht selbst.
Januar 1999  SEIDL gründet cenjur das CE juristisch-politische Info-Magazin - cenjur berichtet aus den EU-Institutionen über die Bereiche Recht - Forschung - Politik.

 

Die Rechtsverlage Dr. Otto Schmidt KG und Bundesanzeiger, Köln, stellen SEIDL unter Einstweilige Verfügung


 

Die Herausgabe der in deutscher, englischer und französischer Sprache produzierten cenlaw wird von den Verlagen Dr. Otto Schmidt KG und Bundesanzeiger, beide Köln, mittels einer einstweiligen Verfügung blockiert. Die Verlage werden vertreten von den Rechtsanwälten Oppenhoff und Rädler, Köln. Das erstinstanzliche Landgericht Köln hat dem Antrag der Verlage stattgegeben und den Streitwert auf einen Betrag von DM 400.000,-- festgesetzt.

SEIDL geht gegen dieses erstinstanzliche Urteil mittels Berufung vor und wird im Berufungsverfahren von den Rechtsanwälten Freshfields Deringer, Köln, vertreten. Neueste Info zur Terminsanberaumung: dem vorsitzenden Richter des OLG Köln liegt seit dem 09. Februar 2000 die Akte zur Terminierung vor. Für den Senat stellt sich die Frage, ob das Wettbewerbsverbot mit § 1 GWB vereinbar ist und demzufolge die Zuständigkeit des Kartellsenats beim OLG Düsseldorf gegeben wäre. Derzeit ist der Berichterstatter mit der Prüfung dieser Frage befasst. SEIDL wird auf seiner WEB-Seite weiter berichten, was hiermit geschieht.

Donnerstag, 09. März 2000:   Mitteilung des OLG Köln: in dem Rechtsstreit SEIDL ./. Verlag Dr. Otto Schmidt KG dürfte es sich nach der sechsten GWB-Novelle um eine Kartellberufungssache im Sinne der §§ 91, 87 Abs.1 Satz 2 GWB n.F. handeln. In unserer Berufungsbegründung sei die Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots massgeblich auch auf § 1 GWB gestützt. Die Entscheidung des Rechtsstreits würde also von einer Entscheidung abhängen, die nach dem GWB zu treffen sei; ob unsererseits Verweisungsantrag nach 281 ZPO an den zuständigen Kartellsenat beim OLG Düsseldorf beantragt würde, was seitens unserer Anwälte heute beim 24sten Senat des OLG Köln beantragt wurde.

24. März 2000:  Das OLG Köln erklärt sich nach Überprüfung durch den Berichterstatter für unzuständig und verweist den Rechtsstreit gemäss § 281 ZPO i.V. mi t § 2 der VO über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte auf unseren Antrag im Einverständnis mit der Gegenseite an das OLG Düsseldorf Kartellsenat. Dort steht Termin an am 24. Mai 2000, 11 Uhr. SEIDL steht damit seit über 7 Monaten unter einstweiliger Verfügung.

07. Juni 2000:  das Europäische Gemeinschaftsrecht wird endlich für Jeden bezahlbar käuflich, ein Sieg hauptsächlich auch für den gesamten juristischen Berufsstand. cenlaw darf auf dem Markt erscheinen. Der Kartellsenat Düsseldorf weist den Verfügungsantrag der Verlage Dr. Otto Schmidt KG in Kooperation mit Verlag Bundesanzeiger zurück, die angefochtene Entscheidung des Landgerichts Köln ist abzuändern!

SEIDL wird weiter für eine preiswerte Zur-Verfügung-Stellung des Gemeinschaftsrechts der EU alleine schon im Hinblick auf deren rechts- und gesetzwidrigen Verhaltens gegenüber des Mitgliedstaates Österreich kämpfen. Denn nur der informierte Bürger kann seine Rechte wahrnehmen und gegebenenfalls einklagen, denn es stand noch ein weiteres Verfahren gegen SEIDL und cenlaw an.

Neben der Einstweiligen Verfügung strebten die beiden Verlage Dr. Otto Schmidt KG und Bundesanzeiger, Köln, unter Federführung des Verlages Dr. Otto Schmidt, gleichzeitig ein

 

Hauptsacheverfahren

 

gegen SEIDL vor dem Landgericht Köln mit einem Gegenstandswert von DM 650.000,-- an. Hier die Daten zum Hauptsacheverfahren:

14. Juni 2000  SEIDL stellt auf Anraten seiner Anwälte Freshfields Deringer dem Landgericht Köln das Urteil des Kartellsenats Düsseldorf  zur Verfügung, damit terminiert wird.
04. Juli 2000  Das Landgericht Köln gibt Otto Schmiddt KG, vertreten durch Rechtsanwälte Oppenhoff & Rädler, folgenden richterlichen Hinweis: "Wird die Klägerin im Hinblick auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.06.2000 in der Verfügungssache um Erklärung gebeten, ob sie die Klage aufrechterhält, so daß jetzt terminiert werden müsste. Gez. Ploenes, Vorsitzender Richter am Landgericht Köln"
06. Juli 2000  die Rechtsanwälte Oppenhoff beantragen Terminsanberaumung zur mündlichen Verhandlung.
10. Juli 2000  Das Landgericht Köln beraumt Verhandlungstermin an auf den 24. Oktober 2000, 09.30 Uhr, Raum 230.
14. September 2000  5 Wochen vor neuem Verhandlungstermin nehmen die klagenden Verlage, vertreten durch Oppenhoff, die Klage mit folgenden Worten zurück: "nehmen wir mit Rücksicht auf die Entscheidung im Verfügungsverfahren die Klage zurück."
29. September 2000  SEIDL fordert auch eine materiellrechtliche  Verzichtserklärung an. Mit dieser sind nun seit

 

 04. November 2000 SEIDL und cenlaw endlich frei...


 

Fazit:  wegen gerade einmal 300 verkaufter EuroLex CD-ROMs blockierten die Verlage Dr. Otto Schmidt KG und Bundesanzeiger (BAnz) die gesamte cenlaw-Produktion mit einer Erstauflage von bereits 50.000 fertiggestellter CD-ROMs. Bis zum Prozessgewinn durch SEIDL mussten Justiz, Anwaltschaft,  Medien und EU-Bürger für das EU-Recht den hohen Verlagspreis von mindestens DM 2.000,-- zahlen, anstatt das EU-Recht kostengünstig kaufen zu können.

Auch das von SEIDL ins Leben gerufene und geförderte Europa-Projekt  "Europa in die Schulen" musste eingestellt werden.Bedenkt man, was in den Jahren 1999 und 2000 alles geschehen ist und worüber sich der EU-Bürger hätte informieren können...  Bedenkt man dann noch, dass eigentlich JEDER EU-Bürger die EU-Richtlinien und Verordnungen kennen muss, ist das Verhalten der Verlage aber auch nur aus deren ureigensten  (finanziellen) Sicht nachvollziehbar.

SEIDL geht den Weg zur Eröffnung des kostengünstigen und finanzierbaren Zugriffs auf das wichtige EU-Recht für alle EU-Bürger. EU-Recht muss finanzierbar, besser noch  - kostenfrei - sein. Daran arbeitet SEIDL.

 

Was ist in "celex" und damit "cenlaw" zu finden?


 

Kurz-Info [zum Volltext] Da sind zunächst die authentischen Inhalte, die Zugang zum Europäischen Gemeinschaftsrecht bieten. Dazu zählen eine Vielfalt von Rechtsakten, darunter Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft, Verträge zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und internationale Übereinkünfte der EU mit Drittländern. Dazu gehören ebenso verbindliches und unverbindliches Recht, Stellungnahmen und Entschließungen sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und natürlich nicht umgesetzte oder angewandte EU-Richtlinien und Verordnungen durch alle Mitgliedstaaten.

Kurzum: man ist informiert über (politische) Defizite in den Europäischen Nationen und Institutionen. Europa und die Nationen kontrollieren können, Stichworte: EU-Subventionen und Beihilfen, Kernenergie, Gentechnik, BSE...

 

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