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20.
Januar 1989 Erstrpäsentation
der Europäischen Rechtsdatenbanken juris, DATEV, celex, RDB und SWISSLEX
durch SEIDL – Eröffnung durch das hessische Justizministerium in Anwesenheit
aller Dokumentationsstellen der obersten Bundesgerichte, sowie des Sekretärs
des Bundesministeriums der Justiz, Herrn Ingo Kober, heute Leiter des Europäischen
Patentamtes in München.
April
1990 Mit SEIDL-EuroLex stellt
SEIDL erstmalig die online-Datenbank celex in deutscher Sprache auf CD-ROM
mit der Standard Software CD-Answer zur Verfügung;
Herbst
1990 stellt SEIDL mit SEIDL-EuroLex
erstmalig vollständig die online-Datenbank celex in englischer Sprache
auf CD-ROM zur Verfügung.
April
1991 präsentiert SEIDL
in Zusammenarbeit mit der IHK Offenbach und der EU-Kommission europäische
und deutsche Wirtschaftsrechtsdatenbanken auf CD-ROM.
Mai
1991 SEIDL stellt mit EuroLex erstmalig
vollständig die online-Datenbank celex in französischer Sprache
auf CD-ROM zur Verfügung.
Dezember
1998 produziert SEIDL
cenlaw
- das authentische Europäische Gemeinschaftsrecht der Datenbank celex
auf CD-ROM in deutscher, englischer und französischer Sprache in einer
Erstauflage von 50.000 Stück. cenlaw sollte es jedem
EU-interessierten Bürger ermöglichen, kostengünstig auf
das authentische Gemeinschaftsrecht zugreifen
zu können und über das Funktionieren der EU-Institutionen EU-Parlament,
EU-Kommission, EU-Ministerrat, EuGH, Europäischer Rechnungshof ebenso
authentisch informiert sein wie über das Gemeinschaftsrecht selbst.
Januar 1999
SEIDL gründet cenjur das CE
juristisch-politische Info-Magazin - cenjur berichtet aus den EU-Institutionen
über die Bereiche Recht - Forschung - Politik. |
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Die
Herausgabe der in deutscher, englischer und französischer Sprache
produzierten cenlaw wird von den Verlagen Dr. Otto Schmidt KG und
Bundesanzeiger, beide Köln, mittels einer einstweiligen Verfügung
blockiert. Die Verlage werden vertreten von den Rechtsanwälten Oppenhoff
und Rädler, Köln. Das erstinstanzliche Landgericht Köln
hat dem Antrag der Verlage stattgegeben und den Streitwert auf einen Betrag
von DM 400.000,-- festgesetzt.
SEIDL
geht gegen dieses erstinstanzliche Urteil mittels Berufung vor und wird
im Berufungsverfahren von den Rechtsanwälten Freshfields Deringer,
Köln, vertreten. Neueste Info zur Terminsanberaumung: dem vorsitzenden
Richter des OLG Köln liegt seit dem 09. Februar 2000 die Akte zur
Terminierung vor. Für den Senat stellt sich die Frage, ob das Wettbewerbsverbot
mit § 1 GWB vereinbar ist und demzufolge die Zuständigkeit des
Kartellsenats beim OLG Düsseldorf gegeben wäre. Derzeit ist der
Berichterstatter mit der Prüfung dieser Frage befasst. SEIDL wird
auf seiner WEB-Seite weiter berichten, was hiermit geschieht.
Donnerstag,
09. März 2000: Mitteilung
des OLG Köln: in dem Rechtsstreit SEIDL ./. Verlag Dr. Otto Schmidt
KG dürfte es sich nach der sechsten GWB-Novelle um eine Kartellberufungssache
im Sinne der §§ 91, 87 Abs.1 Satz 2 GWB n.F. handeln. In unserer
Berufungsbegründung sei die Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots massgeblich
auch auf § 1 GWB gestützt. Die Entscheidung des Rechtsstreits
würde also von einer Entscheidung abhängen, die nach dem GWB
zu treffen sei; ob unsererseits Verweisungsantrag nach 281 ZPO an den zuständigen
Kartellsenat beim OLG Düsseldorf beantragt würde, was seitens
unserer Anwälte heute beim 24sten Senat des OLG Köln beantragt
wurde.
24.
März 2000:
Das OLG Köln
erklärt sich nach Überprüfung durch den Berichterstatter
für unzuständig und verweist den Rechtsstreit gemäss §
281 ZPO i.V. mi t § 2 der VO über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte
auf unseren Antrag im Einverständnis mit der Gegenseite an das OLG
Düsseldorf Kartellsenat. Dort steht Termin an am 24. Mai 2000, 11
Uhr. SEIDL steht damit seit über 7 Monaten unter einstweiliger Verfügung.
07.
Juni 2000: das Europäische
Gemeinschaftsrecht wird endlich für Jeden bezahlbar käuflich,
ein Sieg hauptsächlich auch für den gesamten juristischen Berufsstand.
cenlaw darf auf dem Markt erscheinen. Der Kartellsenat Düsseldorf
weist den Verfügungsantrag der Verlage Dr. Otto Schmidt KG in Kooperation
mit Verlag Bundesanzeiger zurück, die angefochtene Entscheidung des
Landgerichts Köln ist abzuändern!
SEIDL
wird weiter für eine preiswerte Zur-Verfügung-Stellung des Gemeinschaftsrechts
der EU alleine schon im Hinblick auf deren rechts- und gesetzwidrigen Verhaltens
gegenüber des Mitgliedstaates Österreich kämpfen. Denn nur
der informierte Bürger kann seine Rechte wahrnehmen und gegebenenfalls
einklagen, denn es stand noch ein weiteres Verfahren gegen SEIDL und cenlaw an.
Neben der
Einstweiligen Verfügung strebten die beiden Verlage Dr. Otto Schmidt KG und
Bundesanzeiger, Köln, unter Federführung des Verlages Dr. Otto Schmidt,
gleichzeitig ein |
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gegen
SEIDL vor dem Landgericht Köln mit einem Gegenstandswert von DM 650.000,--
an. Hier die Daten zum Hauptsacheverfahren:
14.
Juni 2000 SEIDL stellt auf Anraten
seiner Anwälte Freshfields Deringer dem Landgericht Köln das
Urteil des Kartellsenats Düsseldorf zur Verfügung, damit
terminiert wird.
04.
Juli 2000 Das Landgericht Köln
gibt Otto Schmiddt KG, vertreten durch Rechtsanwälte Oppenhoff &
Rädler, folgenden richterlichen Hinweis: "Wird die Klägerin im
Hinblick auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.06.2000 in der Verfügungssache
um Erklärung gebeten, ob sie die Klage aufrechterhält, so daß
jetzt terminiert werden müsste. Gez. Ploenes, Vorsitzender Richter
am Landgericht Köln"
06.
Juli 2000 die Rechtsanwälte
Oppenhoff beantragen Terminsanberaumung zur mündlichen Verhandlung.
10.
Juli 2000 Das Landgericht Köln
beraumt Verhandlungstermin an auf den 24. Oktober 2000, 09.30 Uhr, Raum 230.
14.
September 2000 5 Wochen vor neuem
Verhandlungstermin nehmen die klagenden Verlage, vertreten durch Oppenhoff,
die Klage mit folgenden Worten zurück: "nehmen wir mit Rücksicht
auf die Entscheidung im Verfügungsverfahren die Klage zurück."
29.
September 2000
SEIDL fordert auch
eine materiellrechtliche Verzichtserklärung an. Mit dieser sind nun
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