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Auch heute am 30. November 2000 leider noch aktuell |
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"Die EU-Kommission habe Frankreich am Freitag aufgefordert, zu Medien-Berichten über einen mutmaßlichen Futtermittel-Skandal Stellung zu nehmen. Das Fernseh-Magazin "Monitor" habe berichtet, französische Viehfutterwerke hätten jahrelang Fleischmehl mit Klärschlamm vermischt..." |
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Weiter hiess es: sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, stelle dies ein großes Risiko für die öffentliche Gesundheit dar, habe Legras an Frankreichs Wettbewerbs-, Verbraucher- und Anti-Betrugsbehörde geschrieben. Der Gebrauch von Klärschlamm sei 1991 durch einen EU-Beschluss verboten worden. |
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Auf die Frage, warum die EU-Kommission nicht auf den ähnlichen Bericht einer französischen Zeitung vor einem Monat reagiert habe, habe der Sprecher mitgeteilt, die Kommission habe damals geglaubt, dass dem Problem schon nachgegangen werde. |
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SEIDL wundert nichts mehr. Frankreich ebenso wie Irland, die Niederlanden, Österreich, Portugal und Griechenland haben bis heute die Richtlinie Nr. 53 des Rates vom 25. Oktober 1995 - Grundregeln fuer die Durchfuehrung der amtlichen Futtermittelkontrollen nicht in nationales Recht umgesetzt, obwohl Mitteilung und Umsetzungsfrist am 30.04.1998 abgelaufen war. |
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Warum ruft die Kommission nicht den Europäischen Gerichtshof an und beantragt die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die umsetzungsunwilligen Nationen, handelt es sich doch um eine Richtlinie zum Schutze von Mensch und Tier? |
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