VERBRAUCHER
Veterinärmedizinische Überwachung und Pflanzenschutzüberwachung
Kontext
Nachdem die britische Regierung im März 1996 Forschungsergebnisse bekanntgegeben
hatte, die auf eine mögliche Verbindung zwischen BSE (spongiforme Rinderenzephalopathie)
und der neuen Variante der Creutzfeldt-Jacob-Krankheit beim Menschen hinwiesen, ist
es zu einer tiefgreifenden Vertrauenskrise hinsichtlich der Sicherheit der den europäischen
Verbrauchern angebotenen Lebensmittel gekommen.
Aufgrund dieser Krise hat die Kommission beschlossen, die Dienststellen im Bereich
des Gesundheitsschutzes und der Lebensmittelhygiene durch Trennung der jeweils für
die Ausarbeitung der Gesetzestexte, die wissenschaftliche Konsultation und die Kontrollen
zuständigen Dienststellen umzustrukturieren und die Transparenz und der Informationsverbreitung
zu verbessern.
Kernpunkte dieser von Präsident Santer in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament
im Februar 1997 vorgestellten Umstrukturierung waren:
- Einrichtung von acht Ausschüssen als Ersatz der für den Gesundheitsschutz der
Verbraucher zuständigen Wissenschaftlichen Ausschüsse sowie eines insbesondere für
die disziplinenübergreifenden Aspekte der BSE zuständigen Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses;
- Umwandlung des der Generaldirektion Landwirtschaft angeschlossenen EG-Büros für
Veterinärinspektion und -kontrolle in ein Lebensmittel- und Veterinäramt, das der
für Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz zuständigen Generaldirektion unterstellt
ist.
Das Lebensmittel- und Veterinäramt
Das Lebensmittel- und Veterinäramt ist dafür zuständig, über die Einhaltung der
Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den Bereichen Veterinärmedizin, Pflanzenschutz
und Lebensmittelhygiene durch die Mitgliedstaaten und die Drittländer zu wachen.
Dieses Amt trägt somit zur Wahrung des Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit
der ihnen angebotenen Lebensmittel bei. Hierfür führt das Lebensmittel- und Veterinäramt
Audits, Kontrollen und Inspektionen vor Ort durch, um die Übereinstimmung mit den
im Bereich der Lebensmittelsicherheit und -hygiene im Verlauf der gesamten Produktionskette
gestellten Anforderungen sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den in die Europäische
Union exportierenden Ländern zu überprüfen. Seine Ergebnisse und Empfehlungen teilt
es anschließend den nationalen und Gemeinschaftsbehörden sowie der Öffentlichkeit
mit.
Das Lebensmittel- und Veterinäramt erfüllt seine Kontrollaufgaben entsprechend
den Prinzipien der Unabhängigkeit, der Transparenz und der Qualität. Konkret umfassen
die von ihm durchgeführten Inspektionen und Audits folgende Bereiche:
- Nahrungsmittel tierischen Ursprungs; in diesem Zusammenhang überprüft es die
Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten, die Verwendung chemischer Stoffe (Tierarzneimittel,
wachstumsfördernde Mittel, Pestizide) und die eingeführten Produkte;
- Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs, insbesondere die Pestizidrückstände auf
Obst und Gemüse und den aus der biologischen Landwirtschaft stammenden Produkten
einschließlich der eingeführten Produkte;
- die Tiergesundheit, insbesondere die Epidemien (beispielsweise die Schweinepest);
- das Wohlbefinden der Tiere und die Tierzucht (Transport, Schlachtung, ...);
- den Pflanzenschutzbereich (Kontrolle der Pflanzenschädlinge, gentechnisch veränderte
Organismen, Pestizide, biologische Landwirtschaft);
Im Verlauf seines ersten Arbeitsjahres hat das Lebensmittel- und Veterinäramt
mehr als zweihundert Inspektionen in den Mitgliedstaaten und in Drittländern durchgeführt.
Zusätzliche Informationen über die