Mit "Die Würde des Menschen ist unantastbar" stellt Professor Laskowski eine weitere bemerkenswerte Frage zur Diskussion, wann ist Menschenwürde zuzuerkennen?


Sehr geehrte Frau Seidl,

anläßlich der Berliner Rede des Bundespräsidenten Rau und der in verschiedenen Talkshows von Politikern, Medizinern, Theologen und Journalisten vertretenen Meinungen im Zusammenhang mit dem Embryonenschutzgesetz (ESG) hinsichtlich der grundgesetzlich gebotenen Achtung der Menschenwürde und der für eine Gesetzgebung entscheidenden Definition des Zeitpunktes für den Beginn der Menschenwürde in einem sich aus einem befruchteten Ei entwickelnden Menschen, bedarf mein Diskussionsbeginn bei Ihnen im Internet über "Notwendige kritische Überlegungen zu ethischen Beurteilungen biologischer Potentialität" einer klärenden Ergänzung, die ich hiermit liefern möchte. Ich bitte, meinen Beitrag damit zu ergänzen.

In den Diskussionen um rechtliche Regelung der Erlaubnis von Experimenten und medizinischen Anwendungen von Stammzellen- Therapie oder Prae-Implatantions-Diagnostik (PID) in der Bundesrepublik wird stets mit Berechtigung auf das Gebot unseres Grundgesetzes hingewiesen, die Menschenwürde zu schützen. Dabei wird in der Regel die Schwierigkeit hervorgehoben, den Zeitpunkt zu definieren, an dem einem sich aus einer befruchteten Eizelle entwickelnden Menschen, Menschenwürde zuzuerkennen ist.

Alle Diskutanten sind sich stets darin einig, daß einer unbefruchteten Eizelle, keine Menschenwürde zuzuerkennen ist. Derartige Eizellen werden ja natürlicherweise in großer Zahl vom weiblichen Körper ausgeschieden und damit der Vernichtung preisgegeben.

Vom Gesetzgeber ist im ESG der Zeitpunkt der Befruchtung der Eizelle mit einem Spermium als der Zeitpunkt des Beginns des Menschseins definiert worden.

Damit folgte der Gesetzgeber einer anschaulichen Definition des Nobelpreisträgers Eccles, der publiziert hat, daß seiner Meinung nach mit dem Spermium die Seele in die Eizelle eindringt. Eine befruchtete Eizelle wird von Biologen als "Zygote" bezeichnet. Während eine Eizelle also unbeseelt sein soll, wird eine Zygote als beseelt vom Gesetzgeber angesehen. Das ist zweifellos ein metaphysisches Argument.

Ich habe in meinem vorangehenden Beitrag bereits darauf hingewiesen, welche unmenschlichen Konsequenzen die Anwendung metaphysischer Prinzipien als Grundlage von, Gesetzgebung haben kann, ja in der Europäischen Geschichte gehabt hat. Aus der metaphysischen Überzeugung, daß die Seele bestimmter Frauen vom Teufel besessen ist, wurden diese gesetzmäßig zu Hexen erklärt und verbrannt.

Es muß daher die dringende Aufgabe der Wissenschaft sein, statt einer metaphysischen Definition des Zeitpunktes für den Beginn des Lebens eines Menschen auf eine allen Mitbürgern klar verständliche physische Definition hinzuweisen.

Eine solche, mögliche Definition auf physischer Grundlage besteht tatsächlich, wurde aber bisher von den Biologen, aus mir nicht bekannten Gründen, nicht zur Diskussion gestellt.

Eine befruchtete Eizelle wird von Biologen als "Zygote" bezeichnet. Eine Zygote beginnt sich unter geeigneten Umwelt- und Temperatur-Bedingungen zu teilen. So entsteht ein Zellhaufen (vom Gesetzgeber "Embryo" genannt), der, hat er eine bestimmte Größe erreicht, von Biologen als "Morula" bezeichnet wird.

Darauf erfolgt durch Einstülpungsprozesse ("Gastrulation") die Bildung einer "Gastrula", in der bereits Gewebe, wie z.B. das Entoderm, aus dem später Darm etc, entstehen, sowie das Ectoderm, aus dem Haut und Gehirn gebildet werden. Mit der Gastrulation beginnt ein morphologisch erkennbarer Prozeß der Differenzierung menschlicher Gewebe und damit existiert ein physischers Merkmal zur Definition des Beginns der Körperbildung eines Menschen. Damit ist tatsächlich ein physisches Merkmal für den Beginn der Körpergestaltung eines Menschen vorhanden. das als Zeitbeginn für ein Verbot experimenteller Eingriffe und der Vernichtung überzähliger Gartrulae vom Gesetzgeber herangezogen werden könnte.

Ich hoffe, daß mein Hinweis zur Anregung der notwendigen diesbezüglichen Diskussionen in unserer Bundesrepublik beitragen wird und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Laskowski

Anmerkung dazu von Gudrun Seidl, cenjur, aus der täglichen Praxis:

Patienten liegen in vergitterten Klinikbetten, damit sie nicht herauskönnen. Rechtlich gesehen: Freiheitsberaubung. Patienten liegen "fixiert", also an beiden Händen gefesselt im Bett, um sich lebensnotwendige Schläuche nicht herauszureissen. Rechtlich gesehen: Freiheitsberaubung. Ich frage  die Damen und Herren Verantwortlichen in Politik und Forschung: reden wir hier etwa noch über Menschenwürde? cenjur meint, dass in Kliniken, Alten- und Behindertenheimen tagtäglich gegen die Menschenwürde verstossen wird. Und im Bereich Stammzellenforschung spielen wir plötzlich den Moralapostel? Welche Heuchler, welche Unwissenheit, welch ein Verschliessen vor der traurigen Realität?

Die Würde des (kranken, alten, behinderten) Menschen ist längst nicht mehr unantastbar. Nur die des Zellklumpens, Embryos und ungeborenen Menschen?

 

Dazu Beiträge von

 

[Frau Professor Jutta Limbach]  [ Ärztezeitung ] [ Friedrich Merz, CDU/CSU]  [Peter Hintze, CDU(CSU]  [IPPNW] [Ärztezeitung]  [ein Molekularbiologe]  [Welt-online]  [Tagesspiegel]

 

Gesundheitsgespräche des Europäischen Forums Alpbach 2001

 Menschenwürde im Spannungsfeld der Forschung