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Das
Vereinigte Königreich als Hauptseuchenherd ist sofort unter
Quarantäne zu stellen (Frage:
wieso ist das bis jetzt noch nicht geschehen?)
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Zuwiderhandlungen
im Bereich Lebensmittel werden nicht mehr mit Ordnungs- oder Bussgeld
durch Verwaltungsbehörden geahndet, sondern mittels Strafbefehl
seitens der Gerichtsbarkeit.
Verstösse im Lebensmittelbereich sind, wie bereits mitgeteilt, keine
Kavaliersdelikte, sondern kriminelle Straftaten, die entsprechend von
Gerichten zu ahnden sind und die Täter als Vorbestrafte gelten, was
bei Ordnungs- oder Bussgeldern nicht der Fall ist.
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Die
Höhe des Strafbefehls richtet sich nach den Einkommensverhältnissen
und der Schwere des Verstoßes.
Verstößt zB ein Futtermittelhersteller, Betreiber einer
Tierkörperverwertungsanstalt (bei staatlichen Stellen der
Verantwortliche) oder Verbrennungsanlage gegen Futtermittelgesetze
oder Verordnungen, liegt der Mindestsatz bei DM 50.000,-- mit nach oben
hin offener Grenze. Gleiches gilt im Bereich Veterinärmedizin.
Die behördlichen Stellen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur
Kontrolle nicht nachkamen oder nachkommen, sind
künftighin ebenfalls zu bestrafen, wie ja auch die Mitgliedstaaten
durch den Europäischen Gerichtshof bestraft werden können. Frau
Dr. von Wedel und dem Bund der Steuerzahler sei an dieser Stelle der
Hinweis gegeben, dass bisher der Staat bei Verurteilungen durch den
Europäischen Gerichtshof in Vertragsverletzungsverfahren diese Gelder
aus dem Steuersäckel seiner Steuerzahler gezahlt hat, obwohl der
Steuerzahler für die Nichteinhaltung von Fristen und
Umsetzungsfristen nicht verantwortlich zeichnet, sondern die
Regierung. Mit Schreiben vom 04.02.1999 an die bundesdeutsche
Regierung teilte SEIDL folgendes diesbezüglich mit:
"Zwangsgeld:
wer weiß, dass dies einen Tagessatz (!) von Euro 30.000 für
Luxemburg und Euro 791.293 für Deutschland beträgt? Wer
kennt die Berechnungsmaßstäbe, wer weiß schon, dass Deutschland das
26,4-fache von Luxemburg zu zahlen hat? Wer weiß schon als EU-Bürger
oder Journalist, dass die Berechnung in dem Kommissionsbericht
597DC0299 zu finden ist?"
Milliarden, die der Bund seinen Bürgern durch Schlampigkeit
unrechtmässig entzogen hat.
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Die
EU-Kommission als
Hüterin der Verträge ist
ebenfalls für Versäumnisse ihrer Kontrollpflichten haftbar zu
machen.
Das fängt bei Nichtabmahnungen der Mitgliedstaaten wegen Verstoßes
gegen das Gemeinschaftsrecht an, geht weiter über das Unterlassen von
Nichteinleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen
umsetzungsunwillige Mitgiledstaaten und hört bei Nichterfüllung
gemeinschaftsrechtlicher Kontrollpflichten auf.
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Sofortiger
Stop der Bio-Mülltrennung!
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Leichen
- so
makaber und ethisch verwerflich sich das anhören mag, müssen
auch in Deutschland auf TSE untersucht werden,
um für unsere Jugend als Hauptbetroffene der BSE-Seuche tatsächlich
Ausmass und Stadium seitens der Wissenschaft einschätzen
zu können. cenjur hat gehört, dass schon seit langer Zeit heimlich
in England solche Untersuchungen durchgeführt werden, jedoch die
Untersuchungsberichte und Ergebnisse, wie so vieles im Zusammenhang
mit BSE auf der Insel, verheimlicht und unter Verschluss gehalten
wird. Daher fordert cenjur
Kommissar Byrne
als
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zuständigen EU-Kommissar auf, diesem Gerücht klärend
nachzugehen und zu berichten.
Unsere
Jugend steht BSE verzweifelt, macht- und hilflos gegenüber. Selbstmordabsichten wegen
fehlender Zukunftsperspektiven, da ja BSE
tödlich ende, werden ausgesprochen. Was tun wir unserer Jugend an? Wir sind
mindestens ihnen gegenüber in der Pflicht alles zu
tun, was im Bereich
des Möglichen liegt. Dass Umwelt, Mensch und Tier
systematisch zerstört
werden, liegt nicht an unseren Kindern und an unserer Jugend - es liegt
alleine an uns. Gudrun
Seidl, cenjur - 02.
Februar 2001 |