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Chirurgisches Nahtmaterial aus Rinderdarm darf nicht mehr verwendet werden |
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Düsseldorf, 22.1.2001. Das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Verwendung von chirurgischem Nahtmaterial auf der Basis von Rinderdarm (Catgut boviner Herkunft) verboten. Das Ministerium fordert alle Krankenhäuser und Ärzte auf, das sich noch auf dem Markt befindliche Material nicht mehr zu verwenden. Das chirurgische Nahtmaterial, das sich im Laufe der Zeit im Körper auflöst, wird in der Praxis nur bei fünf bis zehn Prozent der stationären und ambulanten Operationen verwendet; bei den allermeisten chirurgischen Eingriffen wird bereits heute synthetisch hergestelltes Nahtmaterial verwendet, das über die gleichen Eigenschaften verfügt. Grundlage der Ministeriumsentscheidung ist eine Einschätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Danach ist nicht auszuschließen, dass von diesem Nahtgut ein BSE-Risiko ausgeht. Das Verbot folgt einer Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 27. Dezember 2000, die Rinderdarm als Risikomaterial einschätzt. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit, Tel.: 0211/855-3107 oder 3108. |
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