Biozide: Umsetzung der Richtlinie versaeumt
Umsetzungsfrist: Juni 2000


Die Europaeische Kommission hat beschlossen, mit Gruenden versehene Stellungnahmen an Frankreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Deutschland, das Vereinigte Koenigreich, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal und Finnland zu richten, da diese Mitgliedstaaten es versaeumt haben, Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Biozidrichtlinie mitzuteilen.


In der Richtlinie 98/8/EG des Europaeischen Parlaments und des Rates ueber das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten wurden Umwelt- und Sicherheitsnormen fuer Biozide festgelegt. Seitdem muessen die Mitgliedstaaten nun auch ein System fuer die Zulassung von Biozid-Produkten einrichten.

Im Gegensatz zu den Pflanzenschutzmitteln dienen Biozid-Produkte der Bekaempfung von Organismen, die Mensch und Umwelt gefaehrden und natuerliche oder hergestellte Produkte schaedigen. Zu den Bioziden gehoeren z.B.  Insektizide, Holzkonservierungs- und Desinfektionsmittel.