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Biozide: Umsetzung der Richtlinie versaeumt |
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Die Europaeische Kommission hat beschlossen, mit Gruenden versehene Stellungnahmen an Frankreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Deutschland, das Vereinigte Koenigreich, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal und Finnland zu richten, da diese Mitgliedstaaten es versaeumt haben, Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Biozidrichtlinie mitzuteilen. |
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In der Richtlinie 98/8/EG des Europaeischen Parlaments und des Rates ueber
das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten wurden Umwelt- und Sicherheitsnormen fuer Biozide festgelegt. Seitdem muessen die
Mitgliedstaaten nun auch ein System fuer die Zulassung von Biozid-Produkten
einrichten. |
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