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Brüssel,
06. September 2001 Die Europaeische Kommission nahm heute einen Vorschlag an, der das
Grundrecht des – ehelichen oder nichtehelichen - Kindes, Beziehungen zu
beiden Elternteilen zu pflegen, auch wenn diese in verschiedenen Laendern
Europas leben, konkret benennt. Der Vorschlag zur gegenseitigen Anerkennung
gerichtlicher Entscheidungen ueber die elterliche Verantwortung enthaelt
zum ersten Mal klare Vorgaben fuer die Zustaendigkeit, Anerkennung und Vollstreckung solcher Entscheidungen innerhalb der Gemeinschaft.
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