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Die PDS/SED |
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Juli 1998
Verfassungsbeschwerde Gysis abgelehnt Der PDS-Politiker Gysi muss den Vorwurf hinnehmen, er sei Mitarbeiter der Stasi gewesen. |
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Urteil BVerfG vom Juli 98: "1. Der Beschluß des Antragsgegners zu 2. vom 8. Mai 1998 in dem Verfahren nach § 44b Abgeordnetengesetz zur Überprüfung des Antragstellers auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und die Veröffentlichung des Beschlusses durch den Antragsgegner zu 1. als Bundestagsdrucksache 13/10893 verletzen die Rechte des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes..." |
| April 1998 Erfolglose Klage des Abgeordneten Dr. Gysi |
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Gregor Gysi ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seiner Klage gescheitert; das Überprüfungsverfahren des Bundestages ist in seinen einzelnen Feststellungen rechtens gewesen. Vier der acht Richter des Zweiten Senats wollten aber nicht "inhaltlich" festschreiben, Gysi habe als Anwalt Mandanten an die Stasi verraten. |
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Mai 96 Beschluss Abgeordneten-Überprüfung BVerfG 96 "1. a) Der verfassungsrechtliche Status eines Abgeordneten ist auch berührt, wenn die Legitimität seines Mandats im Rahmen einer Kollegialenquete in Abrede gestellt wird. Er gestattet nur in Ausnahmefällen die Einführung eines Verfahrens, mit dem der Bundestag zur Wahrung seiner Integrität und politischen Vertrauenswürdigkeit ein der Wahl vorausliegendes Verhalten von Abgeordneten untersuchen will. " |
| Immunitätsausschuß lehnt öffentliche Anhörung von Gysi ab |