Umweltsünder Trittin - das nächste Verfahren seitens der EU-Kommission

 

( bundesdeutsche Defizite

 ( Feuert endlich Trittin )

 

EU-Kommission: Mangehalfter Zugang zu Umweltinformationen

 Datum: Mon, 5 Feb 2001 17:35:58 +0100

 

Die Europaeische Kommission hat beschlossen, eine mit Gruenden versehene Stellungnahme, ein zweites Mahnschreiben, an Deutschland zu richten, um ein bereits ergangenes Urteil des Gerichtshofs wegen der mangelhaften Umsetzung der Richtlinie ueber den Zugang zu Umweltinformationen durchzusetzen. Die Kommission wird ferner Oesterreich wegen Nichteinhaltung dieser Richtlinie vor dem Europaeischen Gerichtshof verklagen.

Nach geltendem europaeischen Recht muessen die Mitgliedstaaten dafuer sorgen, dass die Oeffentlichkeit Zugang zu Umweltinformationen erhaelt. Und das innerhalb eines angemessenen Zeitraums und zu annehmbaren Kosten, und ohne dass ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss.

Da die vom Europaeischen Gerichtshof In seinem Urteil vom 9.September 1999 (Rechtsache C-97/217) festgestellten Maengel bis jetzt noch nicht behoben wurden, hat die Kommission beschlossen, mit einem Mahnschreiben gegen Deutschland vorzugehen. In einem weiteren Schritt kann der Gerichtshof ein Zwangsgeld gegen Deutschland verhaengen, sollte es auch einem 2. Urteil des Gerichts nicht nachkommen.


 

Hier ein Auszug aus der EU-Richtlinie 313 aus dem Jahre 1990 - wenn gewünscht, stellt cenjur diese Richtlinie sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes auf seinen Internetseiten im Volltext ein - kontrollieren Sie die eigentlichen Pflichten unserer Regierung

 

Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Massnahmen, um sicherzustellen, dass Stellen, die oeffentliche Aufgaben im Bereich der Umweltpflege wahrnehmen und die der Aufsicht von Behoerden unterstellt sind, die bei ihnen vorliegenden Informationen ueber die Umwelt unter den Bedingungen der Artikel 3, 4 und 5 entweder ueber die zustaendige Behoerde oder selbst unmittelbar zugaenglich machen.
Artikel 7 
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Massnahmen, um der OEffentlichkeit allgemeine Informationen ueber den Zustand der Umwelt, z. B. durch die regelmaessige Veroeffentlichung von Zustandsberichten, zur Verfuegung zu stellen.
Artikel 8 
Vier Jahre nach dem in Artikel 9 Absatz 1 genannten Datum erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission Bericht ueber ihre Erfahrungen; auf dieser Grundlage erstellt die Kommission einen Bericht an das Europaeische Parlament und den Rat und fuegt ihm etwaige AEnderungsvorschlaege bei, die sie fuer zweckmaessig haelt. 
Artikel 9 
(1)  Die Mitgliedstaaten erlassen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spaetestens am 31. Dezember 1992 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzueglich davon in Kenntnis.


Anmerkung cenjur: wie glaubwürdig steht eigentlich Deutschland mit dieser grünen Öko-Partei vor der EU-Kommission da? Die EU-Kommission zeigt überdeutlich die bundesdeutschen Defizite im Umweltbereich. In Deutschland mag - leider - das Öko-Gerede ankommen,  in Europa jedenfalls Gott sei Dank nicht! Nochmals: feuert endlich Trittin - hätte er unseren kritischen Eintrag ins BMU-Gästebuch vom 25.01.2001 gelesen, anstatt ihn zu löschen...

 

hier unser nicht veröffentlichter Gästebuch-Eintrag auf den BMU-Seiten: "Mit Verlaub, Herr Trittin, Sie sind Deutschlands grösster Umweltsünder und stellen sich hier als Saubermann dar. Dies attestiert Ihnen die EU-Kommission auf unseren WEB-Seiten http://www.cenjur.de In der Hoffnung, dass Sie möglichst umgehend ohne Steuerzahler-Belastung als Umweltminister fliegen grüsst Sie Gudrun Seidl, cenjur